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Semtrix

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Firma Semtrix GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andréa Bensaid, Rethelstr. 38, 40237 Düsseldorf – nachfolgend „Anbieter“ bzw. „Semtrix“ – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen – nachfolgend „Kunde“ – für alle Leistungen von Semtrix ausschließlich, soweit sich nicht etwas anderes aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung von Semtrix ergibt.

(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, Gültigkeit für alle Angebote und Verträge im Rahmen laufender als auch zukünftiger Vertragsbeziehungen, auch wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

(3) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der Erstellung und Vermarktung von Webseiten im Internet, insbesondere sog. Suchmaschinenoptimierung sowie sonstige Internetdienstleistungen im weiteren Sinne.

(4) Entgegenstehende AGB des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Vorliegende AGB gelten auch bei vorbehaltloser Ausführung der Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden.

(5) Abweichungen von diesen AGB sowie von Vertragsvereinbarungen bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

(6) Individualvereinbarungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stets vor.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

(2) Die Parteien nennen Ansprechpartner bzw. Projektverantwortliche und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich und sachverständig leiten, unter Angabe der üblichen Kontaktdaten (Telefon einschließlich Mobilnummer, Faxnummer, E-Mail). Der Projektverantwortliche des Kunden ist insoweit Empfangsbote des Kunden.

(3) Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

(4) Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

(5) Semtrix ist jederzeit berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung einzelner oder aller gegenseitigen Vertragspflichten zu beauftragen.

§ 3 Vertragsabschluss und Vertragspartner

(1) Der Kunde stellt an Semtrix zunächst eine unverbindliche Anfrage.

(2) Semtrix erstellt daraufhin ein Angebot, das alle wichtigen Inhalte des Auftrags enthält, ausdrücklich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und diese Teil des Auftrags werden lässt. Das Angebot wird dem Kunden zur Annahme übersandt.

(3) Der Kunde hat das Angebot des Anbieters durch Unterschrift unter den Auftrag und Rücksendung an Semtrix anzunehmen. Sofern das Angebot zeitlich befristet ist, kann es nur im Laufe der genannten Frist angenommen werden. Eine Annahme ist auch in Textform zulässig.

(4) Will der Kunde von dem Angebot abweichen, und/oder nimmt er Änderungen am Angebotstext vor, stellt dies ein neues Angebot des Kunden an Semtrix dar. Semtrix kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen ab Zugang durch schriftliche Erklärung oder Erklärung in Textform annehmen.

(5) Mündliche Erklärungen von Semtrix bleiben bis zur Bestätigung in Schrift- oder Textform unwirksam.

(6) Vertragspartner sind stets Semtrix und der im Angebot genannte Kunde. Ist der im Vertrag genannte Kunde nicht selbst der Seiteninhaber oder wird vom tatsächlichen Seiteninhaber ein Vermittler oder Administrator eingeschaltet, so haftet der tatsächliche Seiteninhaber zusammen mit dem im Vertrag genannten Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern Semtrix eine entsprechende Erklärung des Kunden bzw. des tatsächlichen Seiteninhabers vorliegt.

(7) Einzelaufträge sowie zusätzliche Leistungen im Rahmen laufender Arbeiten bedürfen bis zu maximal 1.000,00 € netto nicht der Vorlage von Kostenvoranschlägen und können insbesondere mündlich oder per einfacher formloser E-Mail geschlossen werden. Ebenfalls keiner gesonderten Vereinbarung bedürfen Abweichungen der vom Kunden freigegebenen Kostenvoranschläge bis zu 20 % der vorausgeschätzten Kosten. Das gilt insbesondere, wenn sich im Rahmen der Auftragsausführung Änderungen oder Erweiterungen des zuvor geschätzten Aufwands ergeben, die von Semtrix als solche gekennzeichnet wurden.

(8) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen mit Dritten auf den Wunsch des Kunden oder gemäß vertraglicher Abrede abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten auf erstes Anfordern freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss mit dem Dritten ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

(9) Semtrix behält sich die Geltendmachung einer Vorauszahlung vor, sollte die Änderung von Stammdaten eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen erwarten lassen.

(10) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag mit dem Anbieter durch den Kunden auf einen Dritten, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Anbieter. Bei Inhaberwechsel oder Veräußerung der zu optimierenden Seite ist die Dienstleistung, ohne Zustimmung seitens des Anbieters, ebenfalls nicht übertragbar. In diesem Fall behält sich der Anbieter das Recht vor, dem Kunden die laufenden Kosten der Optimierung gemäß dem laufenden Vertrag weiterhin zu berechnen.

§ 4 Vertragsgegenstand (allgemein)

(1) Der Vertragsgegenstand bemisst sich zunächst nach dem konkreten Vertragsverhältnis. Die vorliegenden AGB dienen zur Auslegung des Vertragsinhaltes. Der Vertragsinhalt geht den AGB jedoch im Zweifel vor.

(2) Vertragsinhalt können Dienste und Funktionen Dritter sein. Hinsichtlich dieser Leistungen gelten dann ergänzend die AGB des Dritten. Dem Kunden ist insoweit bewusst, dass die Platzierung seiner Webseite und / oder seiner Anzeigen in Suchmaschinen und sonstigen Portalen nicht von Semtrix garantiert werden kann, da die diesbezüglichen Kriterien und etwaige Kosten von den jeweiligen Anbietern definiert werden und jederzeit Änderungen unterliegen können.

(3) Semtrix entschädigt den Kunden nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung oder Löschung (auch aus Gründen einer Richtlinienübertretung) seiner Webseite seitens einer oder mehrerer Suchmaschinen oder Portale, da dies einzig im Ermessen der jeweiligen Betreiber liegt. Eine Ausnahme besteht, sofern ein Fall zwingender Haftung nach diesen AGB vorliegt.

(4) Leistungsort ist der Sitz von Semtrix. Termine vor Ort beim Kunden sind gesondert zu vereinbaren.

(5) Semtrix erbringt – vorbehaltlich eines anderslautenden Einzelauftrags – in der Regel technische Leistungen. Die Einhaltung von Gesetzen und die Rechtskonformität der beauftragten Leistungen liegt dabei grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Kunden.

(6) Bezüglich der internen Kosten für die Leistung von Semtrix gilt, dass mit Abschluss des Vertrages ein dem Monatsbudget entsprechender Arbeits- und Personalaufwand berücksichtigt wird. Semtrix bietet diese Arbeitsleistung für die Dauer des Vertrages monatlich erneut an, ohne dass es hierzu einer gesonderten Handlung bedarf. Sofern der Kunde seinen Bedarf an Dienstleistungen während eines laufenden Vertrages ändert, etwa weil er sich entscheidet, Ad-Words-Konten zu schließen, Budgets zu verkleinern oder seine Mitwirkung bei der Umsetzung von Maßnahmen einzustellen, so hat dies keinen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung von Semtrix.

(7) Abnahmen des Kunden in früheren Leistungsphasen sind verbindlich. Änderungswünsche hinsichtlich abgenommener Leistungen können insbesondere Auswirkungen auf  andere Leistungen haben und sind daher zusätzlich kostenpflichtig. Änderungen bereits abgenommener oder aufgrund von Absprachen bereits begonnener Leistungen sind gesondert zu vergüten. Semtrix wird mitteilen, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Die Vertragsparteien werden sich über den Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und ggfls. eine Nachtragsvereinbarung schließen. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Änderung der Leistungen nicht einverstanden ist.

(8) Semtrix unterliegt keinerlei Konkurrenzverbot und kann demnach auch für unterschiedliche Kunden der gleichen Branche tätig werden.

(9) Der Kunde ist rechtlicher Betreiber und Verantwortlicher der betreuten Webseiten bzw. Accounts. Der Kunde wird Semtrix mit den erforderlichen Zugängen versorgen. Richtet Semtrix erstmals derartige Seiten ein, verschafft er dem Kunden die Zugänge. Der Kunde ermächtigt Semtrix explizit zur Ersteinrichtung und Eröffnung entsprechend beauftragter Accounts, sofern er noch nicht über solche verfügt. Der Kunde sichert diesbezüglich seine erforderliche Mitwirkung zu.

(10) Grundsätzlich benötigen Leistungen von Semtrix zur effektiven Wirksamkeit in der Regel einige Wochen. Die Leistungen von Semtrix sind daher auf eine längere Zeit angelegt. Die auf die gesamte Vertragslaufzeit anfallenden Leistungen von Semtrix fallen zu einem großen Teil mit dem Beginn der Vertragslaufzeit an. Soweit die Parteien Monatsbudgets vereinbart haben, handelt es sich bei diesen nicht um die jeweiligen Arbeitszeiten einer Woche oder eines Monats, sondern ergeben ein Gesamtbudget an Leistungen für die festgelegte Vertragslaufzeit. Semtrix ist berechtigt, das vorhandene Budget nach bestem Wissen und aufgrund der fachlichen Expertise selbständig einzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Gesamtbudget zu erwerben und gleichzeitig berechtigt, dieses Gesamtbudget an Leistungen bei Semtrix abzurufen

(11) Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Anbieter im Rahmen der Gewährleistung nicht dazu verpflichtet, (Software-)Updates oder Upgrades zu seinen Leistungen zu erbringen oder den Vertragsgegenstand sonst auf einem aktuellen Stand zu halten, insbesondere auch dann nicht, wenn sich Produkte Dritter ändern. Etwaige Gewährleistungsrechte betreffen nur die gemäß Vertrag erbrachte Leistung zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden. Der Anbieter kann auf freiwilliger Basis entscheiden, Updates oder auch Upgrades kostenfrei für den Kunden durchzuführen; eine Verpflichtung hierzu oder ein Recht des Kunden besteht jedoch nicht.

(12) Support-Leistungen nach Übergabe des Vertragsgegenstandes an den Kunden, sind soweit sie nicht vertraglich umfasst sind, gesondert zu vergüten. Regelmäßig sind hiervon Rückfragen des Kunden, Unterstützungsleistungen des Anbieters usw. umfasst. Die Leistungen können im Rahmen eines Supportvertrages vereinbart werden.

§ 5 Vertragsgegenstand (SEO)

(1) Eine durch Semtrix erbrachte Suchmaschinenoptimierung orientiert sich am Kenntnisstand bei Erstellung der vertraglichen Leistung. Naturgemäß können sich die Voraussetzungen für eine gute Suchmaschinen-Sichtbarkeit schnell und ohne Vorankündigung ändern. Ferner sind nicht alle Faktoren einer Optimierung allein softwareseitig abbildbar; vielmehr wird eine Content-seitige Unterstützung erforderlich. Eine Haftung für eine gute Platzierung in einer Suchmaschine kann daher nicht übernommen werden.

(2) Suchmaschinenoptimierungsleistungen bestimmen sich im Wesentlichen nach Dienstvertragsrecht.

(2) Bei der Suchmaschinenoptimierung stimmen sich die Parteien über zu optimierende Faktoren ab. Der Anbieter schlägt dem Kunden die Optimierungen vor. Sobald diese genehmigt wurden, liegt die Verantwortlichkeit für die rechtliche Zulässigkeit der Optimierungen beim Kunden.

(3) Leistungen, die im Angebot nicht als kontinuierliche oder monatliche Leistungen ausgewiesen sind, werden nur einmalig pro Zahlung der einmaligen Vergütungspauschale erbracht. OnPage-Optimierungen erfolgen regelmäßig im Vertragszeitraum nur einmalig.

(4) Ein Linkreporting kann erstmals nach 3 Monaten Vertragslaufzeit vom Kunden gefordert werden.

(5) Die Umsetzung der vom Anbieter vorgeschlagenen Maßnahmen auf der Website des Kunden obliegt dem Kunden, sofern dies nicht anders vereinbart wurde. Erfolgt eine Umsetzung nicht und sind die vorgeschlagenen Maßnahmen für die weitere Optimierung der Website und damit für die Erbringung weiterer vertraglicher Leistungen erforderlich, ist der Anbieter bis zur Nachholung der Maßnahmen von der Erbringung weiterer Maßnahmen freigestellt. Die Leistung des Anbieters gilt mit der vorgeschlagenen Leistung als angedient. Die Andienung wirkt bis zu der Umsetzung der Maßnahme fort.

(6) Die Umsetzung von sog. Offpage-Optimierungen übernimmt der Anbieter in Abstimmung mit dem Kunden. Der Anbieter ist im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden berechtigt, erfolgte Optimierungen abzustellen und weitere Leistungen bis zur Beendigung des Verzuges vorzubehalten. Die Vergütungspflicht des Kunden für die Restdauer des Vertrages ist davon ebensowenig betroffen wie die Vertragsdauer selbst.

§ 6 Vertragsgegenstand (Linkbuilding) – Kunde

(1) Kunden haben die Möglichkeit, Semtrix statt mit einer ganzheitlichen Suchmaschinenoptimierung mit sog. Linkbuilding-Maßnahmen zu beauftragen. Im Rahmen eines individuell zwischen den Parteien getroffenen Linkbuilding-Vertrags beauftragt der Kunde Semtrix mit der Pflege seines Linkprofils.

(2) Leistungsgegenstand in Linkbuilding-Verträgen ist das Zurverfügungstellen und Generieren sog. Backlinks, also Rückverweise, die von einer anderen Webseite ausgehend zu einer bestimmten Webseite führt. In vielen Suchmaschinen wird die Anzahl und Beschaffenheit von Backlinks als Maß für die Wichtigkeit und Relevanz einer Webseite verwendet.

(3) Im Rahmen von Linkbuilding-Maßnahmen erbringt Semtrix regelmäßig Dienstleistungen. Ein tatsächlicher Erfolg wie beispielsweise eine Verbesserung der Platzierung bei einer Suche ist von Semtrix nicht geschuldet.

(4) Semtrix wird im Rahmen dieser Verträge als Dienstleister und Vermittler hochwertiger Linkquellen tätig. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Links und Linkpakete in seiner Webseite zu integrieren bzw. sie sich für die Zwecke der besseren Suchmaschinenplatzierung nutzbar zu machen.

(5) Die Vergütung von Semtrix für Linkbuilding-Maßnahmen richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien. In der Regel steigt die Vergütung parallel zur gewünschten Anzahl der Links.

(6) Die von Semtrix zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag. Gegenstand des Vertrags sind insbesondere Analysen von Linkprofilen, Erstellung eines „sauberen“ Linkprofils, Konzeption und Umsetzung des Linkbuildings und die Kontaktaufnahme zu Publishern.

(6) Kunden ist es untersagt, die Leistungen von Semtrix als Akquise-Instrument zur Gewinnung von Direktkontakten zu Publishern oder Betreibern von Webseites zu nutzen. Für die Dauer des Vertrags ist es Kunden untersagt, entsprechende Verträge unter Umgehung von Semtrix mit Publishern oder Betreibern direkt zu schließen. Für diese Fälle behält sich Semtrix Schadenersatzforderungen ausdrücklich vor.

(7) Linkpakete sind pro Domain nur ein Mal buchbar. Im Falle einer Mehrfachbuchung ist Semtrix berechtigt, diese zu stornieren.

(8) Der Kunde ist berechtigt, von Betreibern und Verantwortlichen von Websites über Semtrix Korrekturen des erstellten Contents zu fordern, soweit dieser vom Umfang der Beauftragung wesentlich abweicht. Diese Korrekturforderungen müssen dabei zunächst in klarer und verständlicher Weise an Semtrix formuliert werden.

(9) Dem Kunden ist bekannt, dass es dazu kommen kann, dass Websites nicht mehr weiter betrieben werden und darauf platzierter Content nicht mehr im Internet abgerufen werden kann. Semtrix haftet in diesen Fällen nicht für vereinbarte Laufzeiten veröffentlichter Inhalte. Semtrix wird sich jedoch schon im Rahmen des Vertragsschlusses mit dem Kunden bemühen, wenig verlässliche Websites von der Veröffentlichung von Inhalten auszuschließen.

§ 7 Vertragsgegenstand (Linkbuilding) – Publisher

(1) Im Rahmen bestehender Linkbuilding-Verträge mit Kunden wird Semtrix auf die Arbeit mit Publishern zurückgreifen. Gegenstand der Zusammenarbeit mit Publishern ist eine eigene vertragliche Grundlage. Die Parteien vereinbaren insoweit, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Semtrix auch auf dieses Vertragsverhältnis angewendet werden, es sei denn, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Publishers sind abweichende Regelungen getroffen.

(2) Der konkrete Gegenstand der Vereinbarung ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag. Grundsätzlich ist der Publisher verpflichtet, als Betreiber oder sonst Verantwortlicher einer oder mehrerer Websites für den Kunden einzigartigen Content zu erstellen.

(3) Als Content gelten sämtliche Inhalte, die geeignet sind, auf den Websites der jeweiligen Betreiber oder Verantwortlichen, redaktionell veröffentlicht zu werden. Es kann sich dabei um Grafiken, Texte, Dokumente oder Videos handeln.

(4) Dem Publisher ist es untersagt, einen bereits veröffentlichten Text erneut anzubieten.

(5) Das Thema des zu veröffentlichenden Contents wird dem Publisher von Semtrix vorgegeben. Der Publisher verpflichtet sich insoweit, einen Text von sprachlich und fachlich mittlerer Art und Güte zu erstellen und zu veröffentlichen. Dieser Text wird nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von Semtrix abgenommen oder unter Nennung eines oder mehrerer wesentlicher Mängel zurückgewiesen. Im letzteren Fall ist der Publisher zur Nachbesserung verpflichtet.

(6) Der Publisher ist bei selbst erstelltem Content dafür verantwortlich, dass der Content nicht gegen Rechte Dritter oder geltendes Wettbewerbsrecht verstößt. Es darf sich insbesondere nicht um gewaltverherrlichenden, rassistischen, verleumderischen oder sonst illegalen Content handeln.

(7) Semtrix ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, selbst einen Text nach Abs. 3 zu verfassen und vom Publisher veröffentlichen zu lassen. In diesem Fall stellt Semtrix sicher, dass es sich um einen einzigartigen Text handelt, der nicht bereits zuvor veröffentlicht wurde.

(8) Der vom Publisher erstellte oder von Semtrix zur Verfügung gestellte Content inklusive eines Links auf den Endkunden von Semtrix muss für die Dauer des Vertrags zwischen dem Publisher und Semtrix – mindestens jedoch 12 Monate – online bereitgestellt werden. Der erstellte Content darf keinen Hinweis darauf enthalten, dass es sich um einen bezahlten Text bzw. Link handelt. Dem Publisher ist es nicht gestattet, Content nach eigener Einschätzung eigenmächtig von der Webseite zu entfernen. Im Falle einer Entfernung oder eines sonstigen Wegfalls des Contents ohne Verschulden von Semtrix behält sich diese die Rückforderung gezahlter Beträge und/oder Schadenersatzforderungen ausdrücklich vor.

(9) Der Publisher verpflichtet sich, den erstellten oder zur Verfügung gestellten Content nicht nachträglich zu ändern und insbesondere nicht in Verbindung mit Semtrix oder dessen Endkunden zu bringen. Dies gilt nicht, soweit sich diese Verbindung aus dem abgenommenen oder zur Verfügung gestellten Content ergibt.

(10) Für die Dauer der Vertragslaufzeit hat der Publisher zu Beginn eines jeden Monats einen kurzen Report über sämtliche für Semtrix erstellte oder von dieser zur Verfügung gestellten Inhalte zu erstellen. Aus diesem Report muss sich die Performance des Contents bzw. Links herleiten lassen; er hat daher insbesondere die Anzahl der Aufrufe der Webseite sowie die Anzahl der Klicks auf den entsprechenden Link zu enthalten.

(11) Sind Webseiten eines Betreibers oder Verantwortlichen oft nicht erreichbar, behält Semtrix sich ausdrücklich vor, diese Website von einer weiteren Contentveröffentlichung auszuschließen.

§ 8 Vertragsgegenstand (SEA)

(1) Vertragsleistungen im Bereich Onlinewerbung bestimmen sich in aller Regel nach Dienstvertragsrecht. Dies bedeutet: Semtrix schuldet im Rahmen der Onlinewerbung ein Bemühen um einen zwischen den Parteien definierten Erfolg, garantiert aber nicht den Eintritt des Erfolgs an sich, insbesondere nicht das Erreichung von Zielen, welche sich der Kunde selbst gesetzt hat; bspw. die Erhöhung seiner Umsätze, längeres Verbleiben auf seiner Webseite durch Besucher, o.ä. Soweit Erfolgselemente wie z.B. die Einrichtigung eines Accounts oder einer bestimmten Kampagne vereinbart werden, dienen diese lediglich der Vorbereitung der Dienstleistung und ändern die rechtliche Bewertung nicht. Sollte im Zweifel angenommen werden, dass Werkvertragsrecht anwendbar ist, so bezieht sich der geschuldete Erfolg ebenfalls nur auf die entsprechend durchzuführenden Handlungen, nicht aber auf damit verbundene Erwartungen des Kunden.

(2) Im Rahmen von Media- und Ad-Schaltungen wird in einem Briefing mit dem Kunden die Werbestrategie besprochen. Der Kunde ist verantwortlich für die Auswahl der Werbetexte und Keywords. Semtrix wird aufgrund der im Erstgespräch entwickelten Werbestrategie unter Anwendung von Fachwissen und nach bestem Wissen zulässige Medien- und/oder Werbeschaltungen durchführen sowie Kampagnen und Texte optimieren sowie Preisentscheidungen nach Ermessen treffen.

(3) Der Kunde ist angehalten, den aktuellen Kampagnenstand im jeweiligen Portal mit zu überwachen und gewünschte Veränderungen an den Auftragnehmer zu melden.

(4) Sofern vom Kunden gewünschte Keywords und Werbetexte gegen Bestimmungen des Wettbewerbsrecht oder sonstige Gesetze verstoßen, verbleibt das Haftungsrisiko beim Kunden. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte stellt der Kunde Semtrix auf erste Anforderung frei.

(5) Beauftragt der Kunde Semtrix mit der Schaltung bezahlter Werbung – insbesondere im Bereich von Google Ads (oder vergleichbaren Diensten) – richtet Semtrix ein entsprechendes Nutzerkonto für den Kunden ein und verwaltet dieses. Sieht der zugrunde liegende Auftrag vor, dass Semtrix die Betreuung eines bereits bestehenden, ähnlichen Kontos übernimmt, verpflichtet sich der Kunde mit Vertragsschluss, die Zugangsdaten unaufgefordert bereitzustellen. Die Pflicht zur Bereitstellung der Nutzerdaten erstreckt sich über die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit. Für den Fall, dass der Kunde diese Zugangsdaten während der laufenden Vertragslaufzeit ändert und damit Semtrix vorsätzlich den Zugang verweigert, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % der vereinbarten und bis Ende der Vertragslaufzeit bzw. bis zum Zeitpunkt der Aufhebung der Beschränkung des Zugangs üblicherweise noch anfallenden Agenturgage fällig, wobei die  Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vorbehalten bleibt.

(6) Vereinbaren der Kunde und Semtrix auf bestimmte Zeiträume festgelegte Budgets garantiert Semtrix nicht, dass dieses Budget für alle Leistungen des laufenden Zeitraums ausreicht oder im laufenden Zeitraum komplett aufgebraucht werden kann. Im Rahmen des zulässigen Ermessens wird Semtrix in diesen Fällen übrig gebliebenes Budget aufbrauchen oder entsprechendes Guthaben auf den folgenden Zeitraum übertragen.

(7) Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt der Anbieter nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet der Anbieter dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

(8) Die Buchung von Ad Impressions, Page Impressions, Clicks, usw. für einen bestimmten Zeitraum beruht auf Erfahrungswerten der Vergangenheit des Anbieters und seinen Zulieferern. Sollte der gebuchte Umfang verbindlich zugesagt bzw. garantiert sein und nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums ausgeschöpft werden, verlängert sich der Zeitraum der Schaltung bis zur Erreichung des vereinbarten Buchungsvolumens. Basierend auf dem vorhandenen Fachwissen steht Semtrix bei der Optimierung der Kampagnen des Kunden Ermessen bezüglich variabler Faktoren wie Klickpreis, Position und Impression zu. Gleichwohl wird Semtrix dieses Ermessen in Anlehnung an die vom Kunden geäußerten Wünsche sowie den weitergehenden Leistungsgegenstand anpassen.

§ 9 Auftragsabwicklung • Mitwirkungspflichten des Kunden

(1)  Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Semtrix unverzüglich mitzuteilen.

(2) Der Kunde hat Semtrix bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von etwaig erforderlichen Informationen (eingeschlossen Rückmeldungen auf inhaltliche Fragen), Bild-, Ton-, Text- oder sonstigem Datenmaterial in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format sowie von Hard- und Software im erforderlichen Umfang. Zudem stellt der Kunde in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Anbieter wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

(3) Darüber hinaus gewährleistet der Kunde gegenüber Semtrix im erforderlichen Umfang und auf eigene Kosten den uneingeschränkten tatsächlichen und/oder Fernzugang (remote access) zu den Räumlichkeiten bzw. Systemen des Kunden und den für Semtrix notwendigen Bereichen über die gesamte Vertragszeit hinweg zu jeder Tages- und Nachtzeit. Einzelheiten hierzu ergeben sich gegebenenfalls aus dem Angebot bzw. der von den Parteien vereinbarten Leistungsbeschreibung. Sofern eine Optimierung direkt durch den Anbieter durchgeführt werden soll, räumt der Kunde dem Anbieter den vollen Lese- und Schreibzugriff auf seinem Server ein. Erfolgt dies in einer vom Anbieter gesetzten Frist nicht, geht der Anbieter davon aus, dass der Kunde etwaige Inhalte selbst einpflegt. Gleiches gilt, wenn ein Einpflegen etwaiger Leistungen oder Inhalte durch den Anbieter auf der Website des Kunden aus anderen Gründen nicht möglich sein sollte.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner Daten und etwaiger Zugangsdaten unverzüglich anzuzeigen und an Semtrix zu übermitteln. Verzögerungen der Leistungserbringung, die aus der verspäteten Mitteilung resultieren, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Semtrix.

(5) Der Kunde wird zu optimierende Texte, Suchbegriffe und / oder Suchbegriffskombinationen entweder bereitstellen oder aus einer vom Anbieter getroffenen Vorauswahl auswählen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Texte, Fotos, Logos, Datensätze etc.) sowie von ihm ausgewählte Suchbegriffe auf eventuell bestehende Urheber-Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Der Anbieter haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird der Anbieter wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Anbieter schad- und klaglos.

(6) Sofern der Anbieter Software von Dritten zur Herstellung des Vertragsgegenstandes verwendet und / oder auf Wunsch des Kunden zur Leistungserbringung sonst Software von Dritten einsetzt, muss der Kunde für eine Lizenz zur Nutzung selbst Sorge tragen, soweit nicht ein anderes vereinbart ist. Der Leistungsumfang ist abhängig vom jeweiligen Funktionsumfang des Dritt-Produktes.

(7) Soweit Verträge für den Kunden über Fremdleistungen namens sowie auf Rechnung des Anbieters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich hieraus ergeben.

(8) Sofern keine anderweitige Vereinbarung geschlossen ist, trägt der Kunde für das Hosting einer Website selbst Sorge.

(9) Erforderliche Änderungen der Daten des Kunden, die im Rahmen eines laufenden Auftrages die Abwicklung des Auftrages beeinflussen oder erbrachte Leistungen betreffen hat der Kunde dem Anbieter ohne schuldhaftes zögern mitzuteilen.

(10) Kommt der Kunden seinen Pflichten weder unmittelbar noch trotz einer etwaig gesetzten Frist nicht nach, kann der Anbieter seine Dienstleistungen nicht oder nur eingeschränkt erbringen. Dies hat zur Folge, dass die Optimierungsmaßnahmen gar nicht oder nur sehr verzögert zum Tragen kommen. Der Anbieter behält sich eine Kündigung und Abrechnung der Tätigkeit in diesem Falle vor.

(11) Der Anbieter ist ab Vertragsschluss berechtigt, mit der Ausführung der vertraglichen Leistung unverzüglich zu beginnen.

(12) Vertragliche geschuldete Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf eigene Kosten vor.

§ 10 Leistungsänderungen

(1) Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang einer vom Anbieter zu erbringenden Leistung ändern, besteht die Pflicht, diesen Änderungswunsch in Textform gegenüber dem Anbieter zu äußern. Gleichfalls wird der Anbieter dem Kunden Kenntnis geben, falls eine Änderung des Vertrages im Hinblick auf die Durchführbarkeit des Projektes, insbesondere aus technischen, gestalterischen oder rechtlichen Gründen, erforderlich erscheint.

(2) Der Anbieter wird prüfen und mitteilen, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Erkennt Semtrix, dass die zu erbringenden Leistungen als Folge der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt Semtrix dies dem Kunden mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt Semtrix die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. Bis dahin angefallene Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.

(3) Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Semtrix dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

(4) Die Vertragsparteien werden sich über den Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und ggfls. eine Nachtragsvereinbarung schließen. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Änderung der Leistungen nicht einverstanden ist.

(5) Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandzeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der aktuell geltenden Preistagestabelle der Vergütung von Semtrix berechnet.

(6) Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Der Anbieter wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.

(7) Für Verzögerungen, rechtliche oder technische Probleme oder sonst nachteilige Auswirkungen auf den Leistungsgegenstand eines Projekts haftet der Anbieter nicht, wenn sich der Kunde über den Vorschlag zur Leistungsänderung durch den Anbieter hinweggesetzt hat.

(8) Wünscht der Kunde eine Pausierung des Projektes, so ist der Anbieter berechtigt, sämtliche bereits erbrachten Leistungen abzurechnen und einen etwaigen Mehraufwand aufgrund der Verschiebung von Terminen zu kommunizieren. Werden sich die Parteien nicht einig, ist der Anbieter berechtigt, diejenigen Leistungen, die sie ohne Mitwirkung des Kunden erbringen kann, zu Ende zu führen und abzurechnen.

(9) Semtrix ist stets berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Semtrix für den Kunden zumutbar ist.

§ 11 Abnahme

(1) Erbringt Semtrix Werkleistungen ist sie berechtigt, vom Kunden eine oder mehrere Zwischenabnahmen von abgrenzbaren Teilen der zu erbringenden Leistung zu verlangen (Zwischenabnahme). Der Kunde ist verpflichtet, die im Wesentlichen vertragsgemäße Leistung des Anbieters nach Aufforderung durch den Anbieter abzunehmen. Die Abnahme darf nicht aus Gründen des Geschmacks verweigert werden. Die Abnahme hat in Textform zu erfolgen.

(2) Korrekturvorlagen sind vom Kunden sorgfältig zu überprüfen. Fehler-Korrekturen sind deutlich zu kennzeichnen. Etwaige grundsätzliche oder spätere Änderungswünsche sind kostenpflichtig.

(3) Mit der Meldung der Fertigstellung einer (Teil-)Leistung oder im Falle der Endabnahme ist der Kunde verpflichtet, eine Prüfung der (Teil-)Leistung vorzunehmen, ob die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden. Entsprechende Aufforderungen und Freigaben können in Textform erfolgen.

(4) Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb einer vom Anbieter in Textform gesetzten angemessenen Frist nach Übergabe vornimmt oder diese verweigert oder wenn die Leistung von dem Kunden im vorgesehenen Rahmen genutzt wurde.

(5) Unabhängig der vorstehenden Regelungen wird die Abnahme durch den Kunden spätestens mit der rügelosen Übernahme und Nutzung der Leistungen im Rahmen des vertragsgegenständlichen Projekts fingiert.

(5) Erachtet der Kunde die erbrachten Leistungen nicht als im Wesentlichen vertragsgemäß, so hat er Beanstandungen dem Anbieter ohne schuldhaftes zögern nachvollziehbar und in Textform mitzuteilen. Diese Mitteilung muss so konkret sein, dass der Anbieter ohne weitere Rückfrage beim Kunden die Ausbesserung der Leistung vornehmen kann. Werden die abzunehmenden Leistungen in einem Vor-Ort-Termin vorgestellt und besprochen, hat der Kunde binnen einer Frist von 7 Tagen nach dem Termin in Textform mitzuteilen, falls er die Leistungen nicht abnimmt, sofern nicht zwischen den Parteien im Termin ein anderes Vorgehen einvernehmlich besprochen wurde. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gelten die vorgestellten Leistungen als abgenommen.

(6) Wenn der Kunde innerhalb der Frist keine Beanstandungen mitgeteilt hat, ist der Anbieter berechtigt, die zur Erreichung des Vertragszweckes für erforderlich gehaltenen weiteren Schritte durchzuführen und die Leistungserbringung über einen zur Abnahme abgelieferten Abschnitt hinaus fortzuführen.

(7) Beanstandet der Kunde Leistungen fristgemäß, wird der Anbieter eine einmalige Nachbesserung vornehmen. Die Nachbesserung richtet sich nach den Vorgaben des Kunden, wenn die Beanstandung des Kunden derart konkret erfolgte, dass wir die Leistung ohne weitere Nachfrage beim Kunden ausbessern können. Erfolgt die Beanstandung nicht derart konkret, ist von dem Anbieter lediglich eine branchenübliche Nachbesserung nach eigenem Ermessen auszuführen. Wünscht der Kunde sodann weitere Nachbesserungen, werden diese nur auf Kosten des Kunden und nach vorheriger Absprache durchgeführt.

(8) Scheitert ein Einvernehmen über einen Entwurf und damit die weitere Vertragsausführung, bleibt der Kunde zur Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Tätigkeiten verpflichtet, wenn diese für ihn nutzbar ist.

§ 12 Preise; Zahlungsbedingungen

(1) Konkrete Kosten und Preise ergeben sich aus dem Angebot und dem dazugehörigen Auftrag.

(2) Ist keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, oder wird der Leistungsumfang der vertraglich vereinbarten Leistung überschritten, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung gemäß der im Angebot genannten Preise (Stundensatz) zu entrichten. Ist im Angebot kein abweichender Stundensatz genannt, liegt der Berechnung ein Stundensatz von 80 € netto zu Grunde, der auch für die Beauftragung von Tätigkeiten außerhalb der vertraglich vereinbarten Pauschalsummen Anwendung findet.

(3) Auslagen sind vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede gesondert zu erstatten.

(4) Der Honoraranspruch des Anbieters entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Anbieter ist berechtigt, in angemessenen Zeitabständen Abrechnungen nach dem jeweiligen geleisteten Arbeitsaufwand und den angefallenen Auslagen vorzunehmen.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

(6) Alle Leistungen des Anbieters, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert honoriert.

(7) Kostenvoranschläge sind bis zu einem Vertragsschluss unverbindlich. Sollten Umstände dazu führen, dass die tatsächlichen Kosten die vom Anbieter schriftlich veranschlagten trotz sorgfältiger Planung um mehr als 20 % übersteigen, wird der Anbieter den Kunden schriftlich auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Vertragspartner genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht binnen fünf Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

(8) Für alle Arbeiten des Anbieters, die aus einem vom Kunden zu vertretenen Grund nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt dem Anbieter eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Anbieter zurückzugeben.

(9) Wiederkehrende Leistungen rechnet der Anbieter monatlich ab. Nach Ermessen des Anbieters kann auf ein abweichendes Abrechnungsintervall umgestellt werden.

(10) Der Preis für die vereinbarte Dienstleistung, setzt sich aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr und den monatlichen Beiträgen zusammen.

(11) Preise verstehen sich, soweit nicht anders bezeichnet, in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 13 Zahlungen

(1) Zahlungen können vereinbarungsgemäß per Einzugsermächtigung oder Kreditkarte erfolgen. Abrechnungen per Rechnung werden nur gemäß gesonderter expliziter Vereinbarung akzeptiert. Rechnungsstellungen erfolgen stets im Voraus für zu erbringende Leistungen.

(2) Wird der zu zahlende Betrag durch den Anbieter bei dem Kunden eingezogen, so gilt abweichend von der gesetzlichen Regelung, dass die Vorabinformation (Pre-Notification) dem Kunden einen bis drei Tage im Voraus vorliegen muss.

(3) Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig und werden entsprechend vom Anbieter eingezogen. Für einen rechtzeitigen Zahlungseingang kommt es auf die Gutschrift auf dem Konto von Semtrix an.

(4) Einrichtigungsgebühren sind sofort nach Vertragsschluss fällig. Monatliche Gebühren sind auch ohne anderweitige Klarstellung fällig zum letzten Tag vor dem Monat an dem die Leistung zu erbringen ist.

(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung von insgesamt zwei Raten in Verzug, werden die für die gesamte Laufzeit anfallenden Kosten sofort fällig. Im Falle des Verzuges ist der Anbieter ferner berechtigt,

  • die Leistungserbringung mit sofortiger Wirkung auszusetzen, bis der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist oder wahlweise
  • den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen; darüber hinaus
  • Jahres-Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen,
  • alle Ansprüche aus diesem oder anderen Geschäften, auch soweit einzelne Raten noch nicht fällig sind, gegenüber dem Kunden sofort geltend zu machen,
  • Lieferungen oder sonstige Leistungen aus diesem oder anderen Geschäften bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns zustehender Ansprüche aus diesem oder anderen Aufträgen durch den Kunden zurückzubehalten,
  • angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.

(6) Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften aus einer Geschäftsverbindung mit dem Anbieter. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Kunden. Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

(7) Der Anbieter behält sich vor, im Falle des Verzugs sowie für die Bearbeitung von Mahnungen eine Pauschale in Höhe von 15,00 € je notwendigem Schreiben zu erheben. Ferner bleibt im Falle des Verzuges jederzeit nach Wahl des Anbieters die Einschaltung juristischer Hilfe (Rechtsanwalt oder Inkassobüro) zur Verfolgung von Forderungen vorbehalten.

§ 14 Daten des Kunden / Daten auf der Website des Kunden

Der Kunde ist für sämtliche Daten auf seinen Websites und Servern selbst verantwortlich. Unabhängig davon, ob der Anbieter an Teilen der Daten mitgewirkt hat, übernimmt der Kunde infolge seiner Abnahme der Leistungen auch im Verhältnis zum Anbieter die volle Verantwortung für Daten auf seinen Websites und Servern. Der Kunde ist insoweit allein für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgehaltenen Inhalte seiner Seiten sowie für die von ihm gelieferten Informationen, insbesondere der Suchbegriffe, Keywords, zu optimierenden Begriffe und Texte, alleine verantwortlich. Gleiches gilt für den Schutz der Rechte und der Freiheit Dritter, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Dies gilt auch für vom Kunden ausgewählte Suchbegriffe, Keywords, zu optimierender Begriffe und Texte, die auf einen Vorschlag des Anbieters im Rahmen der Analysephase zurückgehen.

§ 15 Datenschutz

(1) Semtrix stellt sicher, dass die personenbezogenen Daten von Kunden nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften gestattet oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.

(2) Für die Fälle, in denen im Rahmen der Leistungen von Semtrix datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen eingeholt werden (müssen), weist Semtrix darauf hin, dass diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.

(3) Die im Rahmen des jeweiligen Auftrags und aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhobenen Daten werden allein zur Abwicklung und nur bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses, zzgl. 3 Jahre (gesetzlich geregelte regelmäßige Verjährungsfrist) aufbewahrt, sofern eine weitere Speicherung nicht aus gesetzlichen Gründen erforderlich ist.

(4) Für den Kunden ergeben sich aus der Datenschtutzgrundverordnung (DSGVO) verschiedene Rechte u.a. Auskunftsansprüche über die gespeicherten Daten, Berichtigung und Löschung der Daten sowie Beschwerderechte bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Löschungsansprüche bestehen jedoch nur bei einem Interesse an der Löschung, welches gegenüber dem berechtigten Interesse an der Nutzung dieser Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO überwiegt oder wenn die Daten für die vertragliche Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a und b DSGVO nicht mehr erforderlich sind (Art. 17 Abs. 3 DSGVO). Vorgenannte Rechte ergeben sich unter anderem aus den Artikeln 6, 7, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 77 DSGVO.

(5) Semtrix wird mit dem Kunden – soweit dies erforderlich ist – einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen und im Vorfeld die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung der erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten gegen Missbrauch treffen. Diese Pflichten bleiben auch nach Beendigung des Projekts bestehen.

(6) Alles weitere ergibt sich aus der von Semtrix bereitgehaltenen Datenschutzerklärung unter https://www.semtrix.de/datenschutz/. Verantwortliche Stelle ist die Semtrix GmbH.

§ 16 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen ergeben sich aus der konkreten vertraglichen Vereinbarung. Im Rahmen dieser Frist können beide Parteien den Vertrag ohne Angabe von Gründen ordentlich zum Ende der genannten Vertragslaufzeit kündigen. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss an den Anbieter übersandt werden. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Zugang der Kündigung – nicht deren Absenden – an.

(2) Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit.

(3) Den Parteien bleibt das Recht der außerordentlichen Kündigung vorbehalten. Ein für die außerordentliche Kündigung erforderlicher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:

  •  der Kunde gegen seine Pflichten aus diesen AGB oder dem konkreten Vertrag verstößt und nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch Semtrix Abhilfe schafft und für Semtrix daher ein Festhalten an der Vereinbarung unzumutbar ist;
  •  der Kunde mit einer bzw. mehreren Zahlungen mehr als zwei Monate in Verzug gerät;
  •  der Kunde seine Geschäftstätigkeit aufgibt;
  •  der Kunde zahlungsunfähig wird und/oder die Einleitung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder das seiner Firma beantragt und der Antrag nicht innerhalb von 2 Wochen nach seiner Einreichung zurückgenommen wird.

(4) Nach Vertragsende ist der Kunde verpflichtet alle auf seinem Webspace gespeicherten und vom Anbieter erstellten Daten binnen einer Frist von 14 Tagen zu entfernen. Der Kunde hat die entsprechende Löschung dem Anbieter schriftlich anzuzeigen. Der Anbieter behält sich Schadensersatzansprüche aufgrund der nicht erfolgten Löschung vor. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt 10 % des Jahresumsatzes des entsprechenden Vertrages mit dem Kunden. Dem Kunden wird es nachgelassen, das Entstehen eines geringeren Schadens nachzuweisen.

(5) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist der Anbieter berechtigt, die Leistung bis zum Ende der Vertragslaufzeit wie vertraglich geschuldet weiter auszuführen, es sei denn der Kunde stellt den Anbieter hiervon frei. Eine Freistellung entbindet den Kunden nicht davon, die vereinbarte Vergütung für die Leistung des Anbieters zu zahlen,  sondern entbindet Semtrix allein von der Pflicht, die Leistung bis zum Vertragsende weiter anzubieten. Nach Vertragsende erlischt die Dienstleistungsverpflichtung sofort.

(6) Soweit Leistungen nach Dienstvertragsrecht geschuldet werden, akzeptiert der Kunde die einzelvertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen; auch soweit diese von den gesetzlichen Fristen abweichen.

(7) Sofern aus einem gesetzlichen Grund eine vorzeitige Kündigung möglich ist, bleibt der Kunde zur Zahlung eines Ausfallschadens für die nach dem Vertrag geltende Restlaufzeit des Vertrages in Höhe von 30 % der verbleibenden Auftragssumme verpflichtet.

§ 17 Urheberrecht

(1) Für den Inhalt seiner Webseite ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz-, Telemedien-, Presse-, Marken-, Wettbewerbsrecht und das Recht am eigenen Bild.

(2) Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Anbieter eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Leistung erbringt. Die Parteien vereinbaren insoweit, dass sämtliche gestalterischen Leistungen des Anbieters dem Urheberrecht unterliegen. Diese Regelung ist auch dann gültig, wenn die vom Urheberrechtsgesetz geforderte Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge und Weisungen des Kunden, seiner Mitarbeiter oder sonstiger Dritter begründen keinerlei Miturheberrecht. Der Anbieter behält sich sämtliche Rechte vor, die über die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte hinausgehen.

(3) Für Domainanmeldungen, die im Auftrag des Kunden erfolgen, räumt der Kunde dem Anbieter das Recht zur Nutzung seiner Marke ein. Ferner erhält der Anbieter das Recht, die Domain im Falle der Kündigung einer der Parteien oder im Falle des Zahlungsverzugs seitens des Kunden, jederzeit auf den eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.

(4) Unabhängig vom konkreten Auftragsverhältnis bleibt der Anbieter berechtigt, Erkenntnisse und sonstiges Know-How welches er aus dem Projekt mit dem Kunden erhält, auch in andere Projekte einfließen zu lassen; es sei denn es handelt sich um Inhalte zu deren Geheimhaltung sich der Anbieter explizit verpflichtet hat.

(5) Im Hinblick auf von Semtrix erbrachte Leistungen, die durch eingetragene Rechte geschützt sind oder Urheberrechtsschutz genießen, räumt Semtrix dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist, gegen vollständige Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares und nicht sub-lizenzierbares, räumlich, zeitlich und inhaltlich auf die Zwecke des konkreten Projekts (gemäß Angebot bzw. Leistungsbeschreibung) beschränktes Nutzungsrecht ein. Der Kunde erhält, sofern nichts anderes vereinbart wird, insbesondere keine Vervielfältigungsrechte und Vermietrechte an den vertragsgegenständlichen Leistungen.

(6) Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Semtrix kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

(7) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er eine Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch die Verletzung spezieller Vorgaben von Semtrix, durch eine von Semtrix nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von Semtrix gelieferten Produkten oder Komponenten eingesetzt wird.

§ 18 Gewährleistung, Leistungsstörung & Haftung

(1) Soweit auf die Art der Leistung von Semtrix anwendbar, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit einer verminderten Verjährungsfrist von einem Jahr nach Übergabe der Leistungen.

(2) Der Kunde hat (vollständig) erbrachte Leistungen unverzüglich nach Ablieferung, soweit nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich, zu untersuchen und dem Anbieter unverzüglich Anzeige zu machen, wenn sich ein Mangel zeigt. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Die Vorschriften zur Rügeobliegenheit finden keine Anwendung, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Die Regelungen zur Abnahme der Leistung gehen vor.

(3) Der Kunde wird den Anbieter bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach allen Kräften unterstützen und vor einer Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträger vollständig sichern. Die Darlegung von Mängeln hat in dieser Form so zu erfolgen, dass der Mangel mit angemessenem Aufwand vom Anbieter reproduzierbar und damit identifizierbar ist. Nicht reproduzierbare und einmalige Fehler stellen keinen Mangel der vertraglichen Leistung dar. Können Mängelbeseitigungen nur durch Mitwirkung des Kunden durchgeführt werden, kann der Anbieter nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlung gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten.

(4) Der Anbieter kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde die für die Erstellungsleistungen geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und die ausstehende Vergütung unter Berücksichtigung des Mangels nicht unverhältnismäßig hoch ist.

(5) Gewährleistungsrechte des Kunden bestehen nicht bei Mängeln, die mittelbar oder unmittelbar auf Lieferungen und Leistungen des Kunden bzw. vom Kunden gelieferte Inhalte zurückgehen sowie dann, wenn der Kunde Änderungen an der von uns erbrachten Leistung vorgenommen hat oder durch Dritte vornehmen lässt, es sei denn, diese Änderungen waren ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels.

(6) Bei Ereignissen höherer Gewalt, die von keiner Partei zu vertreten sind, haftet keine Partei der anderen für eine dadurch entstandene Verzögerung oder Nichterfüllung der Leistung.

(7) Dem Kunden ist bewusst, dass die meisten Suchmaschinenanbieter nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Webseiten aus ihrem Suchangebot zu löschen oder den Suchalgorithmus zu ändern. Für eine solche Vorgehensweise kann der Anbieter keine Haftung übernehmen.

(8) Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit aller werblichen und redaktionellen Maßnahmen sowie aller sonstigen eingesetzten Leistungen trägt der Kunde. In keinem Fall haftet der Anbieter für Sachaussagen über Produkte, Leistungen oder geschäftliche Verhältnisse, die von dem Kunden stammen oder die dieser gebilligt hat. Der Kunde hat den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei zu stellen. Der Anbieter wird auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern ihm diese bei der Tätigkeit bekannt werden; eine diesbezügliche Pflicht das Vorliegen derartiger Risiken zu überprüfen besteht jedoch nicht. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Ungeachtet dessen ist der Anbieter berechtigt, eine Leistung bei erheblichen rechtlichen Risiken abzulehnen.

(9) In keinem Fall haftet der Anbieter für Sachaussagen über Produkte, Leistungen oder geschäftliche Verhältnisse, die von dem Kunden stammen oder die dieser gebilligt hat. Im Rahmen seiner rechtlichen Verantwortung stellt der Kunde den Anbieter auch von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

(10) Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, mithin auf den Auftragswert. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der Haftungsbeschränkung unberührt. Die Haftungsregelungen  gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(11) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(12) Sofern der Anbieter im Namen und für Rechnung des Kunden gegenüber Dritten auftritt, findet eine Haftung zu Lasten des Anbieters nicht statt. Der Anbieter wird erforderlichenfalls Rechte gegen Dritte an den Kunden abtreten.

(13) Im Falle der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder von Urheberrechten, die auf dem Verschulden des Anbieters beruhen, darf der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über Dritte zu informieren, die wegen unserer Leistung Ansprüche gegenüber dem Kunden geltend machen und in diesem Fall nicht ohne Rücksprache mit uns in Kommunikation mit dem Dritten zu treten.

(14) Die Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten auch für Mängelansprüche.

(15) Der Anbieter haftet im Übrigen nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der vorgeschlagenen oder durchgeführten Maßnahmen. Dem Kunden ist insoweit bewusst, dass die Platzierung der zu optimierenden Webseite in den Suchmaschinen nicht vom Anbieter garantiert werden kann, da dies einzig im Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenbetreibers liegt. Dem Kunden ist auch bewusst, dass sich erreichte Platzierungen jederzeit ändern können, bspw. aufgrund von durchgeführten Suchalgorithmus-Änderungen durch die Suchmaschinenbetreiber.

(16) Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten des Anbieters.

(17) Der Anbieter kann keine Gewährleistung für ein unterbrechungs- und störungsfreies Funktionieren der Dienste und Funktionen, die von Dritten bereitgestellt werden (zB Suchmaschine, Online-Tools, Social Media Seiten usw.) geben.

(18) Bei eingesetzten Drittprodukten (CMS, Tools) kann eine Gewährleistung nicht für die Aktualität von Drittprodukten übernommen werden. Ebenfalls stellt es keinen Gewährleistungsfall dar, wenn Drittprodukte derart geändert werden, dass die ursprünglich brauchbaren Produkte durch ein Update unbrauchbar oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Anbieter und Kunde werden sich darüber abstimmen ob Versionsupdates – oder –Upgrades zu entsprechendem Anpassungsaufwand führen und ob derartige Updates oder Upgrades ausgeführt werden sollen. Die Anpassungen aufgrund von Änderungen an Drittprodukten sind gesondert zu vergüten. Eine Verlängerung der vertraglichen Gewährleistung betreffend eine Haupt-Software tritt durch die Implementierung neuer Funktionen (Updates sowie Upgrades) nicht ein.

(19) Der Anbieter entschädigt den Kunden nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung oder Löschung (auch aus Gründen einer Suchmaschinenrichtlinienübertretung) seiner Webseite, seitens einer oder mehrerer Suchmaschinen, da dies einzig im Ermessen der Suchmaschinenbetreiber liegt.

§ 19 Geheimhaltung & Werbung

(1) Zur Abwicklung des Vertrages zwischen Semtrix und dem Kunden ist teilweise die Zurverfügungstellung von vertraulichen Informationen erforderlich. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Herstellungsprozesse, Produkte, geschäftliche Beziehungen, fachliches Know-how, Erfindungen, Strategien, Pläne, Personalangelegenheiten, jegliche Art von digital verkörperten Informationen sowie alle Unterlagen und Informationen, die Gegenstand technischer und organisatorischer Geheimhaltungsmaßnahmen sind und als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen.

(2) Die Parteien werden vertrauliche Informationen und dazugehörige Unterlagen, die Ihnen im Zusammenhang mit den auf Basis dieser AGB durchgeführten Projekten bekannt werden, gegenüber Dritten (keine Dritten sind zulässigerweise zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogene Subunternehmer, freie Mitarbeiter, etc.) streng vertraulich behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des entsprechenden Projekts bestehen. Die Vertragspartner werden ihren von dem jeweiligen Projekt betroffenen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtung auferlegen.

(3) Die vorgenannten Pflichten gelten nicht für vertrauliche Informationen, soweit diese vom Empfänger zu erbringenden Nachweise

  • dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung regelmäßig bekannt waren;
  • allgemein bekannt waren oder werden, ohne dass dies der Empfänger zu vertreten hat;
  • dem Emfpänger von einem Dritten rechtmäßig und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungsvereinbarung mitgeteilt bzw. überlassen wurden;
  • vom Empfänger unabhängig und ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen entwickelt worden sind;
  • aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder zwingender rechtlicher Vorschriften zu offenbaren sind, vorausgesetzt, dass die andere Partei rechtzeitig vorher über die Offenbarung schriftlich informiert wurde oder
  • von der überlassenden Partei zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind.

(4) Jede Partei hat das Recht, die Annahme vertraulicher Informationen vor deren Überlassung zurückzuweisen.

(5) Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

(6) Der Kunde verpflichtet sich, seinen Angestellten, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen die gleichen Verpflichtungen zur Geheimhaltung entsprechend dieser Vereinbarung – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten schriftlich- auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Arbeits- oder Auftragsverhältnis aufzuerlegen.

(7) Zu Werbezwecken darf der Anbieter den Kunden – als Referenzkunden – auf seinen Internetseiten, in Social Media Kanälen, in Pressemeldungen, in Printprojekten, in Rahmen von Vorträgen oder in sonstigen Medien, sofern dies der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich untersagt, benennen und das Logo des Kunden benutzen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter auch die Ergebnisse der Leistungserbringung oder Teile hiervon als Referenz zur Eigenwerbung und zur Kundenberatung unentgeltlich nutzen darf. Der Anbieter bleibt in jedem Fall, auch wenn dem Kunden das Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, alle Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

§ 20 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

(2) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen ständigen Wohnsitz im Inland, so ist Gerichtsstand für die Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, der Sitz des Anbieters.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.

Düsseldorf, den 03.11.2021

Semtrix GmbH

Rethelstraße 38
40237 Düsseldorf

Geschäftsführer: Andréa Bensaid

Finanzamt Düsseldorf

Ust-Id-Nr: DE 815576239
Handelsregister Düsseldorf – HRB75564

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