§1 Geltungsbereich
- Die Firma Semtrix GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andréa Bensaid, Am Wehrhahn 100, 40211 Düsseldorf – nachfolgend „Semtrix“ – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen – nachfolgend „Kunde“ – für alle Leistungen von Semtrix ausschließlich, soweit sich nicht etwas anderes aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung von Semtrix ergibt.
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, Gültigkeit für alle Angebote und Verträge im Rahmen laufender als auch zukünftiger Vertragsbeziehungen, auch wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
- Semtrix erbringt Dienstleistungen im Bereich der Erstellung und Vermarktung von Webseiten im Internet, insbesondere sog. Suchmaschinenoptimierung sowie sonstige Internetdienstleistungen im weiteren Sinne. Dies umfasst ausdrücklich auch KI-gestützte Leistungsbestandteile, insbesondere „GSEO“ (Optimierung für Google SGE/AI Overviews), „GEO“ (Generative-Engine-Optimierung) und „LLMO“ (Large-Language-Model-Optimierung).
- Entgegenstehende AGB des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nicht anerkannt, es sei denn, Semtrix stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Vorliegende AGB gelten auch bei vorbehaltloser Ausführung der Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden.
- Abweichungen von diesen AGB sowie von Vertragsvereinbarungen bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
- Individualvereinbarungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stets vor.
- „Generative Engines“ im Sinne dieser AGB sind Systeme, die Inhalte/Antworten mittels generativer KI ausgeben (z. B. ChatGPT, Bing Copilot, Perplexity, Google AI Overviews/SGE). „Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche von Semtrix erbrachten Leistungen, u. a. Analysen, Konzepte, Inhalte, Prompts/Promptsets, Reports, Datenexporte und Skripte.
§2 Allgemeine Bestimmungen
- Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
- Die Parteien nennen Ansprechpartner bzw. Projektverantwortliche und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich und sachverständig leiten, unter Angabe der üblichen Kontaktdaten (Telefon einschließlich Mobilnummer, Faxnummer, E-Mail). Der Projektverantwortliche des Kunden ist insoweit Empfangsbote des Kunden.
- Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
- Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
- Semtrix ist jederzeit berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung einzelner oder aller gegenseitigen Vertragspflichten zu beauftragen. Hierzu können insbesondere auch KI-/LLM-, Cloud-, Monitoring- und Publishing-Dienste gehören.
§3 Vertragsabschluss und Vertragspartner
- Der Kunde stellt an Semtrix zunächst eine unverbindliche Anfrage.
- Semtrix erstellt daraufhin ein Angebot, das alle wichtigen Inhalte des Auftrags enthält, ausdrücklich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und diese Teil des Auftrags werden lässt. Das Angebot wird dem Kunden zur Annahme übersandt.
- Der Kunde hat das Angebot Semtrix durch Unterschrift unter den Auftrag und Rücksendung an Semtrix anzunehmen. Sofern das Angebot zeitlich befristet ist, kann es nur im Laufe der genannten Frist angenommen werden. Eine Annahme ist auch in Textform zulässig.
- Will der Kunde von dem Angebot abweichen, und/oder nimmt er Änderungen am Angebotstext vor, stellt dies ein neues Angebot des Kunden an Semtrix dar. Semtrix kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen ab Zugang durch schriftliche Erklärung oder Erklärung in Textform annehmen.
- Mündliche Erklärungen von Semtrix bleiben bis zur Bestätigung in Schrift- oder Textform unwirksam.
- Vertragspartner sind stets Semtrix und der im Angebot genannte Kunde. Ist der im Vertrag genannte Kunde nicht selbst der Seiteninhaber oder wird vom tatsächlichen Seiteninhaber ein Vermittler oder Administrator eingeschaltet, so haftet der tatsächliche Seiteninhaber zusammen mit dem im Vertrag genannten Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern Semtrix eine entsprechende Erklärung des Kunden bzw. des tatsächlichen Seiteninhabers vorliegt.
- Einzelaufträge sowie zusätzliche Leistungen im Rahmen laufender Arbeiten bedürfen bis zu maximal 1.000,00 € netto nicht der Vorlage von Kostenvoranschlägen und können insbesondere mündlich oder per einfacher formloser E-Mail geschlossen werden. Ebenfalls keiner gesonderten Vereinbarung bedürfen Abweichungen der vom Kunden freigegebenen Kostenvoranschläge bis zu 20 % der vorausgeschätzten Kosten. Das gilt insbesondere, wenn sich im Rahmen der Auftragsausführung Änderungen oder Erweiterungen des zuvor geschätzten Aufwands ergeben, die von Semtrix als solche gekennzeichnet wurden.
- Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen mit Dritten auf den Wunsch des Kunden oder gemäß vertraglicher Abrede abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, Semtrix im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten auf erstes Anfordern freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss mit dem Dritten ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
- Semtrix behält sich die Geltendmachung einer Vorauszahlung vor, sollte die Änderung von Stammdaten eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen erwarten lassen.
- Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag mit Semtrix durch den Kunden auf einen Dritten, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Semtrix. Bei Inhaberwechsel oder Veräußerung der zu optimierenden Seite ist die Dienstleistung, ohne Zustimmung seitens Semtrix, ebenfalls nicht übertragbar. In diesem Fall behält sich Semtrix das Recht vor, dem Kunden die laufenden Kosten der Optimierung gemäß dem laufenden Vertrag weiterhin zu berechnen.
§4 Vertragsgegenstand (allgemein)
- Der Vertragsgegenstand bemisst sich zunächst nach dem konkreten Vertragsverhältnis. Die vorliegenden AGB dienen zur Auslegung des Vertragsinhaltes. Der Vertragsinhalt geht den AGB jedoch im Zweifel vor.
- Vertragsinhalt können Dienste und Funktionen Dritter sein. Hinsichtlich dieser Leistungen gelten dann ergänzend die AGB des Dritten. Dem Kunden ist insoweit bewusst, dass die Platzierung seiner Webseite und / oder seiner Anzeigen in Suchmaschinen und sonstigen Portalen nicht von Semtrix garantiert werden kann, da die diesbezüglichen Kriterien und etwaige Kosten von den jeweiligen Anbietern definiert werden und jederzeit Änderungen unterliegen können. Dies gilt in gleicher Weise für die Ausspielung in KI-basierten Overviews/Antwortfeldern (z. B. Google SGE/AI Overviews) sowie für Zitationen/Nennungen in Generativen Engines; eine bestimmte Darstellung, Häufigkeit oder Platzierung kann nicht zugesagt werden.
- Semtrix entschädigt den Kunden nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung oder Löschung (auch aus Gründen einer Richtlinienübertretung) seiner Webseite seitens einer oder mehrerer Suchmaschinen oder Portale, da dies einzig im Ermessen der jeweiligen Betreiber liegt. Eine Ausnahme besteht, sofern ein Fall zwingender Haftung nach diesen AGB vorliegt. Entsprechendes gilt für Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung von KI-/LLM-Funktionen durch Drittanbieter (z. B. API-Limits, Policy-Änderungen, Roll-backs).
- Leistungsort ist der Sitz von Semtrix. Termine vor Ort beim Kunden sind gesondert zu vereinbaren.
- Semtrix erbringt – vorbehaltlich eines anderslautenden Einzelauftrags – in der Regel technische Leistungen. Die Einhaltung von Gesetzen und die Rechtskonformität der beauftragten Leistungen liegt dabei grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
- Bezüglich der internen Kosten für die Leistung von Semtrix gilt, dass mit Abschluss des Vertrages ein dem Monatsbudget entsprechender Arbeits- und Personalaufwand berücksichtigt wird. Semtrix bietet diese Arbeitsleistung für die Dauer des Vertrages monatlich erneut an, ohne dass es hierzu einer gesonderten Handlung bedarf. Sofern der Kunde seinen Bedarf an Dienstleistungen während eines laufenden Vertrages ändert, etwa weil er sich entscheidet, Ad-Words-Konten zu schließen, Budgets zu verkleinern oder seine Mitwirkung bei der Umsetzung von Maßnahmen einzustellen, so hat dies keinen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung von Semtrix.
- Abnahmen des Kunden in früheren Leistungsphasen sind verbindlich. Änderungswünsche hinsichtlich abgenommener Leistungen können insbesondere Auswirkungen auf andere Leistungen haben und sind daher zusätzlich kostenpflichtig. Änderungen bereits abgenommener oder aufgrund von Absprachen bereits begonnener Leistungen sind gesondert zu vergüten. Semtrix wird mitteilen, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Die Vertragsparteien werden sich über den Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und ggfls. eine Nachtragsvereinbarung schließen. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Änderung der Leistungen nicht einverstanden ist.
- Semtrix unterliegt keinerlei Konkurrenzverbot und kann demnach auch für unterschiedliche Kunden der gleichen Branche tätig werden.
- Der Kunde ist rechtlicher Betreiber und Verantwortlicher der betreuten Webseiten bzw. Accounts. Der Kunde wird Semtrix mit den erforderlichen Zugängen versorgen. Richtet Semtrix erstmals derartige Seiten ein, verschafft er dem Kunden die Zugänge. Der Kunde ermächtigt Semtrix explizit zur Ersteinrichtung und Eröffnung entsprechend beauftragter Accounts, sofern er noch nicht über solche verfügt. Der Kunde sichert diesbezüglich seine erforderliche Mitwirkung zu.
- Grundsätzlich benötigen Leistungen von Semtrix zur effektiven Wirksamkeit in der Regel einige Wochen. Die Leistungen von Semtrix sind daher auf eine längere Zeit angelegt. Die auf die gesamte Vertragslaufzeit anfallenden Leistungen von Semtrix fallen zu einem großen Teil mit dem Beginn der Vertragslaufzeit an. Soweit die Parteien Monatsbudgets vereinbart haben, handelt es sich bei diesen nicht um die jeweiligen Arbeitszeiten einer Woche oder eines Monats, sondern ergeben ein Gesamtbudget an Leistungen für die festgelegte Vertragslaufzeit. Semtrix ist berechtigt, das vorhandene Budget nach bestem Wissen und aufgrund der fachlichen Expertise selbständig einzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Gesamtbudget zu erwerben und gleichzeitig berechtigt, dieses Gesamtbudget an Leistungen bei Semtrix abzurufen
- Ohne gesonderte Vereinbarung ist Semtrix im Rahmen der Gewährleistung nicht dazu verpflichtet, (Software-)Updates oder Upgrades zu seinen Leistungen zu erbringen oder den Vertragsgegenstand sonst auf einem aktuellen Stand zu halten, insbesondere auch dann nicht, wenn sich Produkte Dritter ändern. Etwaige Gewährleistungsrechte betreffen nur die gemäß Vertrag erbrachte Leistung zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden. Semtrix kann auf freiwilliger Basis entscheiden, Updates oder auch Upgrades kostenfrei für den Kunden durchzuführen; eine Verpflichtung hierzu oder ein Recht des Kunden besteht jedoch nicht.
- Support-Leistungen nach Übergabe des Vertragsgegenstandes an den Kunden, sind soweit sie nicht vertraglich umfasst sind, gesondert zu vergüten. Regelmäßig sind hiervon Rückfragen des Kunden, Unterstützungsleistungen Semtrix usw. umfasst. Die Leistungen können im Rahmen eines Supportvertrages vereinbart werden.
- Die konkrete Gewichtung einzelner Maßnahmen (Onpage/Offpage/Content, GSEO/GEO/LLMO, Monitoring etc.) liegt – im vereinbarten Budget – im Ermessen des Projektteams von Semtrix und richtet sich u. a. nach Ausgangszustand der Website, Wettbewerbsumfeld, Zielbild und Budget. Der Kunde erhält regelmäßige Reportings zu erbrachten Leistungen und wesentlichen Erkenntnissen.
- KI-Modelle und Suchsysteme unterliegen ständigen Änderungen (Algorithmen, Ausspielungslogiken, Rate-Limits, Policies). Sichtbarkeit, Zitationen und Ergebnisse können schwanken; ein bestimmter Erfolg (Ranking, Ausspielung, Zitation) wird nicht geschuldet (Dienstvertrag).
- Semtrix setzt zur Maximierung von Qualität und Effizienz KI-gestützte Tools für standardisierbare, wiederkehrende Aufgaben ein (z. B. Generierung/Optimierung von Meta-Angaben und Meta-Descriptions, Alt-Tags, Snippets, strukturierte Daten). Die Ergebnisse werden fachlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Soweit Tätigkeiten in diesem Sinne automatisierbar sind, werden sie nicht händisch erbracht, um abrechenbaren Aufwand für den Kunden zu verringern. Der Kunde stimmt zu, dass die Vergütung nach der vereinbarten Preislogik (z. B. Pauschale/Ergebnis) erfolgt und kein Anspruch auf einen bestimmten Anteil manueller Leistung besteht; abweichende Vorgaben des Kunden (z. B. „nur manuell“) bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung und können Mehrkosten auslösen.
- Ein Einsatz von Kundendaten zum Training/Feintuning von Modellen erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher, dokumentierter Vereinbarung (Opt-in) und unter Abschluss/Ergänzung der datenschutzrechtlichen Vereinbarungen.
§5 Vertragsgegenstand (SEO)
- Eine durch Semtrix erbrachte Suchmaschinenoptimierung orientiert sich am Kenntnisstand bei Erstellung der vertraglichen Leistung. Naturgemäß können sich die Voraussetzungen für eine gute Suchmaschinen-Sichtbarkeit schnell und ohne Vorankündigung ändern. Ferner sind nicht alle Faktoren einer Optimierung allein softwareseitig abbildbar; vielmehr wird eine Content-seitige Unterstützung erforderlich. Eine Haftung für eine gute Platzierung in einer Suchmaschine kann daher nicht übernommen werden. Dies gilt entsprechend für die Anzeige in AI Overviews/SGE und vergleichbaren KI-basierten Darstellungsformen.
- Suchmaschinenoptimierungsleistungen bestimmen sich im Wesentlichen nach Dienstvertragsrecht.
- Bei der Suchmaschinenoptimierung stimmen sich die Parteien über zu optimierende Faktoren ab. Semtrix schlägt dem Kunden die Optimierungen vor. Sobald diese genehmigt wurden, liegt die Verantwortlichkeit für die rechtliche Zulässigkeit der Optimierungen beim Kunden.
- Leistungen, die im Angebot nicht als kontinuierliche oder monatliche Leistungen ausgewiesen sind, werden nur einmalig pro Zahlung der einmaligen Vergütungspauschale erbracht. OnPage-Optimierungen erfolgen regelmäßig im Vertragszeitraum nur einmalig.
- Ein Linkreporting kann erstmals nach 3 Monaten Vertragslaufzeit vom Kunden gefordert werden.
- Die Umsetzung der Semtrix vorgeschlagenen Maßnahmen auf der Website des Kunden obliegt dem Kunden, sofern dies nicht anders vereinbart wurde. Erfolgt eine Umsetzung nicht und sind die vorgeschlagenen Maßnahmen für die weitere Optimierung der Website und damit für die Erbringung weiterer vertraglicher Leistungen erforderlich, ist Semtrix bis zur Nachholung der Maßnahmen von der Erbringung weiterer Maßnahmen freigestellt. Die Leistung Semtrix gilt mit der vorgeschlagenen Leistung als angedient. Die Andienung wirkt bis zu der Umsetzung der Maßnahme fort.
- Die Umsetzung von sog. Offpage-Optimierungen übernimmt Semtrix in Abstimmung mit dem Kunden. Semtrix ist im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden berechtigt, erfolgte Optimierungen abzustellen und weitere Leistungen bis zur Beendigung des Verzuges vorzubehalten. Die Vergütungspflicht des Kunden für die Restdauer des Vertrages ist davon ebensowenig betroffen wie die Vertragsdauer selbst.
- Ergänzend kann Semtrix KI-bezogene Optimierungen (GSEO/GEO/LLMO) erbringen: u. a. strukturierte Daten/Schema, SGE-/Snippet-Optimierung, Prompt-/Engine-Tests, Optimierung externer Quellprofile (z. B. Wikipedia/Wikidata, Branchenverzeichnisse, PR), Content-Seeding/Distribution sowie die Strukturierung von Inhalten (Tabellen/FAQs/Faktenblöcke) zur verbesserten Verwertbarkeit durch LLMs.
§6 Vertragsgegenstand (GSEO/GEO/LLMO)
- Begriffe und Leistungscharacter
- Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die KI-gestützten Leistungen von Semtrix:
- GSEO (Google SGE/AI Overviews Optimization): Maßnahmen zur inhaltlichen und technischen Optimierung für KI-generierte Such-/Antwortoberflächen einschl. strukturierter Daten.
- GEO (Generative Engine Optimization): Maßnahmen zur Verbesserung der Auffindbarkeit/Wahrnehmung in generativen Antwortsystemen (z. B. Chatbots, KI-Assistenten, Wissens-/Antwortmaschinen) außerhalb klassischer Suchergebnisseiten.
- LLMO (Large-Language-Model-Optimization): Maßnahmen zur modellgerechten Aufbereitung / Strukturierung von Inhalten für eine bessere Verwertbarkeit und Zitierbarkeit durch LLMs.
- Die Leistungen werden als Dienstleistungen (Dienstvertragsrecht) erbracht; ein bestimmter Erfolg (z. B. Aufnahme in SGE/Overviews, konkrete Prompt-Antworten, Zitation durch LLMs, Rankings, Sichtbarkeits- oder Umsatzziele) wird nicht geschuldet.
- Maßnahmensteuerung:Die Auswahl, Reihenfolge und Gewichtung einzelner Maßnahmen innerhalb des vereinbarten Budgets liegt im fachlichen Ermessen von Semtrix und richtet sich nach Ausgangszustand, Zielbild, Ressourcen und Plattformentwicklungen; der Kunde erhält regelmäßige Reportings.
- Systemgrenzen:Generative Systeme, Suchmaschinen und Wissensgraph-Quellen ändern Algorithmen, Policies, Schnittstellen und Ausspielungslogiken fortlaufend; Ausgaben können variieren, fehlerhaft oder veraltet sein. Semtrix implementiert angemessene fachliche Standards, kann jedoch keine Garantie für eine bestimmte Ausspielung, Sichtbarkeit oder Zitation übernehmen.
- Semtrix schuldet für GSEO/GEO/LLMO eine Dienstleistung (Bemühensverpflichtung), keinen bestimmten Erfolg (z. B. Aufnahme in Overviews, Nennung/Zitation).
- Veröffentlichungen/Profiländerungen auf Drittplattformen unterliegen deren Regeln/Prüfungen; eine Freischaltung oder Beibehaltung kann nicht gewährleistet werden.
- Sichtbarkeits-/Zitations-Monitoring erfolgt stichproben- und toolspezifisch; Messungen können aufgrund von Rate-Limits, Personalisierung und Ländereinstellungen variieren.
- Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die KI-gestützten Leistungen von Semtrix:
- Leistungsinhalt & Abgrenzung
- Onpage-Optimierung für KI-Overviews/SGE, insbesondere:
- Schema-Markup/strukturierte Daten (Konzeption, Implementierung/Anleitung, Qualitätssicher-ung),
- Featured-Snippets/Zero-Click-Optimierung,
- Keyword-Mapping & Content-Strategie mit Fokus auf SGE-Ausspielung,
- Prompt-/SERP-Tests und Sichtbarkeitsanalysen (stichprobenbasiert, fortlaufend),
- Entwicklung SGE-freundlicher Content-Formate (z. B. FAQs, Faktenblöcke, Checklisten).
- Implementierung: Sofern die Umsetzung direkt im System des Kunden nicht vereinbart/ermöglicht ist, liefert Semtrix Handlungsanweisungen; deren fristgerechte Umsetzung liegt beim Kunden.
- Einschränkungen:
- SGE/AI Overviews sind region-/query-abhängig und nicht überall ausgerollt; Ausspielungen können ohne Vorankündigung entfallen.
- Auswahl/Display obliegt allein dem Plattformanbieter; Semtrix hat hierauf keinen Einfluss.
- CMS-/Theme-/Plugin-Änderungen des Kunden können strukturierte Daten überschreiben; der Kunde stellt sicher, dass Anpassungen erhalten bleiben.
- Onpage-Optimierung für KI-Overviews/SGE, insbesondere:
- externe Profile, Quellen & Link-Ecosystem
- Monitoring & Testing: Systematische Abfragen/Prompt-Tests erfolgen in relevanten Generative Engines; Sichtbarkeits-Screens und Trend-Indikatoren (methodisch stichprobenbasiert).
- Quell-Optimierung (ohne Garantie der Annahme): Es erfolgt eine Beratung/Unterstützung bei Profilen/Quellen, u. a. Wikipedia/Wikidata (Policy-konformer Ansatz über Talk-Pages / Requests), Branchenverzeichnisse, News/PR, Trusted Sources/Knowledge Graph-Trigger. Veröffentlichung/Änderung liegt allein beim jeweiligen Dritten.
- Content-Seeding & Distribution: Planung/Platzierung in AI-relevanten Quellen; soweit entgeltliche Veröffentlichungen/Advertorials genutzt werden, erfolgen Kennzeichnungen nach Recht/Policy (z. B. Werbung/sponsored, rel-Attribute).
- Link-Maßnahmen („white-hat“): Erwerb/Platzierung/Empfehlung autoritärer, themenrelevanter Ver-linkungen; keine Zusage zur Dauerhaftigkeit, Position oder Attributierung (z. B. nofollow/sponsored). Entfernung/Änderung durch Dritte begründet keinen Mangel.
- Compliance: Arbeiten erfolgen policy-konform (keine Irreführung, kein verdecktes Astroturfing, keine Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, keine automatisierten Massenedits). Der Kunde liefert erforderliche Freigaben/Belege (z. B. Marken-, Unternehmens-, Personendaten) und verantwortet die Sachrichtigkeit.
- modellgerechte Inhaltsaufbereitung
- Strukturierung/Formate: Erstellung/Überarbeitung LLM-freundlicher Inhalte (z. B. Tabellen, Listen, klare Faktenblöcke/FAQs, definierte Entitäten, Datums-/Quellenangaben), normalisierte Metadaten und interne Verlinkung.
- Zitationsfähigkeit/Verlässlichkeit: Ausrichtung auf zitier- und prüfbare Informationen (Belegstellen, Canonical-Quellen, E-E-A-T-Signale); keine Zusicherung, dass ein LLM diese Inhalte zitiert oder anzeigt.
- Transformationsleistungen: Semtrix darf Inhalte kürzen, umstellen, normalisieren (ohne Sinnentstellung). Der Kunde stellt sicher, dass Rechte an bereitgestellten Materialien bestehen und rechtliche Anforderungen (z. B. Kennzeichnungspflichten) gewahrt sind.
- Grenzen: LLM-Ausgaben können trotz optimierter Inhalte abweichen; Halluzinationen lassen sich nicht vollständig ausschließen.
- Monitoring, Messmethodik & Reporting
- Reporting: Dem Kunden wird ein Lese-Zugriff auf das Monitoring-System bereitgestellt. Der Kunde ist verpflichtet sich – bei entsprechendem Bedarf – jeweils regelmäßig über den Stand zu informieren.
- Methodik/Disclaimer: Messungen sind stichproben- und toolspezifisch; Verfügbarkeit/Rate-Limits, Personalisierung, Lokalisierung und Testumgebungen können abweichende Ergebnisse erzeugen. KPIs sind indikativund nicht mit Auditor- oder Panel-Daten gleichzusetzen.
- Änderungen der KPIs: Semtrix darf KPIs/Methoden an Markt-/Plattformänderungen angemessen anpassen; wesentliche Änderungen werden erläutert.
- Drittplattformen, Policies & Rechtmäßigkeit
- Für Veröffentlichung, Darstellung, Moderation, Kennzeichnung, Attributierung und Löschung von Inhalten/Links/Profilen sind allein die Drittanbieter verantwortlich. Semtrix gewährleistet nicht deren Verhalten oder Verfügbarkeit.
- Semtrix arbeitet policy-konform (z. B. Wikipedia/Wikidata COI-Regeln, Plattform-Guidelines, Robots/Terms of Service). Versuche zur Umgehung sind ausgeschlossen.
- Rechtliche Bewertungen/Compliance der kundenseitigen Aussagen/Claims obliegen dem Kunden; Semtrix weist auf erkannte Risiken hin, schuldet jedoch keine Rechtsberatung.
- Rechte an Arbeitsergebnissen & Trainingsnutzung
- An individuell erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung die in § 18 beschriebenen Nutzungsrechte. Vorbestehende/standardisierte Elemente (Methoden, Templates, Prompt-Sammlungen, Skripte, Tooling) verbleiben bei Semtrix; es gilt ein einfaches Nutzungsrecht zum Vertragszweck.
- Eine Nutzung von Kundendaten zum Training/Feintuning von KI-Modellen erfolgt nur nur bei ausdrücklichervorheriger Vereinbarung (Opt-in) und auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Vereinbarungen (§ 16/AVV).
- Änderungen, Substitutionen & Drittanbieter
- Änderungen an Algorithmen, Roll-outs, Rate-Limits, APIs, Richtlinien oder Preismodellen der eingesetzten Drittanbieter (Such-, KI-, Cloud-, Monitoring-Dienste) können Anpassungen erfordern. Semtrix ist berechtigt, gleichwertige Alternativen einzusetzen und die Leistungsbeschreibung angemessen zu modifizieren; § 13 (Preisanpassung) bleibt unberührt.
- Nichtverfügbarkeit einzelner Funktionen/Plattformen begründet keine Pflichtverletzung, sofern Semtrix eine sachgerechte Alternative anbietet oder die Maßnahme in ein verfügbares Modul verlagert.
- Lizenz & Publikationsfreigabe („Seeding-Freigabe“)
- Der Kunde erteilt Semtrix eine einfache, weltweite, unentgeltliche Lizenz, kundenseitige Inhalte (inkl. Marken/Logos, soweit erforderlich) zu vervielfältigen, zu bearbeiten (ohne Sinnentstellung), zu kennzeichnen und öffentlich zu verbreiten, um Wissens-/Quellenprofile aufzubauen (z. B. strukturierte Daten, Fachartikel, FAQs, PR-Beiträge, Branchenverzeichnisse, Wikipedia/Wikidata – nur policy-konform).
- Der Kunde gewährleistet Rechteinhaberschaft bzw. erforderliche Dritt-Lizenzen und stellt Semtrix insoweit frei.
- Redaktionelle Entscheidungshoheit liegt bei den jeweiligen Plattformen; ein Anspruch auf Veröffentlichung/Beibehaltung besteht nicht.
- Kennzeichnungspflichten (z. B. „Werbung“, rel-Attribute) und Compliance-Regeln werden eingehalten; verdeckte Einflussnahme ist ausgeschlossen.
- Verantwortlichkeit des Kunden für Personenbezug
- Der Kunde klassifiziert die bereitgestellten Inhalte und stellt sicher, dass für etwaige personenbezogene Daten (z. B. namentliche Zitate von Mitarbeitenden, Autorenprofile) eine tragfähige Rechtsgrundlage besteht; erforderliche Betroffenen-Einwilligungen holt der Kunde ein und dokumentiert sie.
- Werden natürliche Personen öffentlich genannt, stellt der Kunde sicher, dass Recht am Namen/Bild und arbeits-/presserechtliche Vorgaben eingehalten sind.
§7 Vertragsgegenstand (Linkbuilding) – Kunde
- Kunden haben die Möglichkeit, Semtrix statt mit einer ganzheitlichen Suchmaschinenoptimierung mit sog. Linkbuilding-Maßnahmen zu beauftragen. Im Rahmen eines individuell zwischen den Parteien getroffenen Linkbuilding-Vertrags beauftragt der Kunde Semtrix mit der Pflege seines Linkprofils.
- Leistungsgegenstand in Linkbuilding-Verträgen ist das Zurverfügungstellen und Generieren sog. Backlinks, also Rückverweise, die von einer anderen Webseite ausgehend zu einer bestimmten Webseite führt. In vielen Suchmaschinen wird die Anzahl und Beschaffenheit von Backlinks als Maß für die Wichtigkeit und Relevanz einer Webseite verwendet. Linkbuilding-Maßnahmen können hierfür auch die Erstellung und Bereitstellung begleitender Inhalte (insbesondere Texte) umfassen.
- Im Rahmen von Linkbuilding-Maßnahmen erbringt Semtrix regelmäßig Dienstleistungen. Ein tatsächlicher Erfolg wie beispielsweise eine Verbesserung der Platzierung bei einer Suche ist von Semtrix nicht geschuldet.
- Semtrix wird im Rahmen dieser Verträge als Dienstleister und Vermittler hochwertiger Linkquellen tätig. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Links und Linkpakete in seiner Webseite zu integrieren bzw. sie sich für die Zwecke der besseren Suchmaschinenplatzierung nutzbar zu machen.
- Die Vergütung von Semtrix für Linkbuilding-Maßnahmen richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien. In der Regel steigt die Vergütung parallel zur gewünschten Anzahl der Links.
- Die von Semtrix zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag. Gegenstand des Vertrags sind insbesondere Analysen von Linkprofilen, Erstellung eines „sauberen“ Linkprofils, Konzeption und Umsetzung des Linkbuildings und die Kontaktaufnahme zu Publishern sowie die Konzeption, Erstellung und Bereitstellung der für das Linkbuilding erforderlichen Inhalte, insbesondere Texten (z. B. Blogbeiträge, Fach- und Ratgebertexte, Landingpage-Texte). Die inhaltliche Ausgestaltung, Themenwahl, Tonalität, Länge und Platzierung der Inhalte erfolgen nach Ermessen von Semtrix unter Berücksichtigung der vertraglichen Zielsetzung und branchenüblicher Anforderungen; kundenseitige Freigaben/Vorgaben bleiben unberührt.
- Kunden ist es untersagt, die Leistungen von Semtrix als Akquise-Instrument zur Gewinnung von Direktkontakten zu Publishern oder Betreibern von Webseites zu nutzen. Für die Dauer des Vertrags ist es Kunden untersagt, entsprechende Verträge unter Umgehung von Semtrix mit Publishern oder Betreibern direkt zu schließen. Für diese Fälle behält sich Semtrix Schadenersatzforderungen ausdrücklich vor.
- Linkpakete sind pro Domain nur ein Mal buchbar. Im Falle einer Mehrfachbuchung ist Semtrix berechtigt, diese zu stornieren.
- Der Kunde ist berechtigt, von Betreibern und Verantwortlichen von Websites über Semtrix Korrekturen des erstellten Contents zu fordern, soweit dieser vom Umfang der Beauftragung wesentlich abweicht. Diese Korrekturforderungen müssen dabei zunächst in klarer und verständlicher Weise an Semtrix formuliert werden.
- Dem Kunden ist bekannt, dass es dazu kommen kann, dass Websites nicht mehr weiter betrieben werden und darauf platzierter Content nicht mehr im Internet abgerufen werden kann. Semtrix haftet in diesen Fällen nicht für vereinbarte Laufzeiten veröffentlichter Inhalte. Semtrix wird sich jedoch schon im Rahmen des Vertragsschlusses mit dem Kunden bemühen, wenig verlässliche Websites von der Veröffentlichung von Inhalten auszuschließen.
- Einsatz von KI und Kennzeichnung von Inhalten
- Semtrix ist berechtigt, für die Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Inhalten im Rahmen des Linkbuildings Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) einzusetzen. KI-gestützt erstellte Inhalte werden in erforderlichen Fällen von Semtrix redaktionell geprüft; Semtrix übernimmt für die beauftragten Inhalte die inhaltliche Verantwortung, soweit vertraglich geschuldet.
- Für die vereinbarten Textinhalte erfolgt grundsätzlich keine gesonderte Kennzeichnung als KI-generiert. Abweichend hiervon nimmt Semtrix eine Kennzeichnung vor, soweit diese gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist (insbesondere nach der EU-KI-Verordnung/AI Act, sobald anwendbar), etwa wenn Inhalte mit dem Zweck erstellt und veröffentlicht werden, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren und keine redaktionelle Verantwortung übernommen wird.
- Soweit im Rahmen des Linkbuildings ausnahmsweise synthetische Bild-, Audio- oder Videoinhalte beauftragt werden, gelten hierfür eigenständige Transparenzpflichten. Erforderliche Hinweise/Overlays werden von Semtrix angebracht.
- Der Kunde informiert Semtrix vorab, wenn beabsichtigt ist, Inhalte zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu verwenden, und unterlässt das Entfernen oder Unkenntlichmachen gesetzlich erforderlicher Hinweise. Der Kunde stellt die Sichtbarkeit solcher Hinweise auf seinen Ausspielkanälen sicher. Aus einer rechtlich gebotenen Kennzeichnung resultierende Mehrkosten (z. B. zusätzliche Hinweise/Overlays/Versionierungen) trägt der Kunde.
- Semtrix ist berechtigt und – soweit gesetzlich vorgeschrieben oder technisch vorgegeben – verpflichtet, maschinenlesbare Markierungen/Signale (z. B. Wasserzeichen, Metadaten) in synthetische Inhalte zu integrieren. Der Kunde darf diese Markierungen nicht entfernen oder unterdrücken.
- Semtrix ist berechtigt, Kennzeichnungs- und Prüfprozesse an Änderungen der Rechtslage oder behördliche Leitlinien anzupassen. Das bloße Vorhandensein oder Fehlen einer Kennzeichnung begründet keinen Mangel, sofern es der zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Rechtsauffassung/Leitlinie entsprach.
- Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten nach den Buchstaben d) oder e) oder entfernt er erforderliche Kennzeichnungen, stellt er Semtrix von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter, behördlichen Maßnahmen und Bußgeldern frei, soweit der Verstoß vom Kunden zu vertreten ist.
§8 Vertragsgegenstand (Linkbuilding) – Publisher
- Im Rahmen bestehender Linkbuilding-Verträge mit Kunden wird Semtrix auf die Arbeit mit Publishern zurückgreifen. Gegenstand der Zusammenarbeit mit Publishern ist eine eigene vertragliche Grundlage. Die Parteien vereinbaren insoweit, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Semtrix auch auf dieses Vertragsverhältnis angewendet werden, es sei denn, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Publishers sind abweichende Regelungen getroffen.
- Der konkrete Gegenstand der Vereinbarung ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag. Grundsätzlich ist der Publisher verpflichtet, als Betreiber oder sonst Verantwortlicher einer oder mehrerer Websites für den Kunden einzigartigen Content zu erstellen.
- Als Content gelten sämtliche Inhalte, die geeignet sind, auf den Websites der jeweiligen Betreiber oder Verantwortlichen, redaktionell veröffentlicht zu werden. Es kann sich dabei um Grafiken, Texte, Dokumente oder Videos handeln.
- Dem Publisher ist es untersagt, einen bereits veröffentlichten Text erneut anzubieten.
- Das Thema des zu veröffentlichenden Contents wird dem Publisher von Semtrix vorgegeben. Der Publisher verpflichtet sich insoweit, einen Text von sprachlich und fachlich mittlerer Art und Güte zu erstellen und zu veröffentlichen. Dieser Text wird nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von Semtrix abgenommen oder unter Nennung eines oder mehrerer wesentlicher Mängel zurückgewiesen. Im letzteren Fall ist der Publisher zur Nachbesserung verpflichtet.
- Der Publisher ist bei selbst erstelltem Content dafür verantwortlich, dass der Content nicht gegen Rechte Dritter oder geltendes Wettbewerbsrecht verstößt. Es darf sich insbesondere nicht um gewaltverherrlichenden, rassistischen, verleumderischen oder sonst illegalen Content handeln.
- Semtrix ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, selbst einen Text nach Abs. 3 zu verfassen und vom Publisher veröffentlichen zu lassen. In diesem Fall stellt Semtrix sicher, dass es sich um einen einzigartigen Text handelt, der nicht bereits zuvor veröffentlicht wurde.
- Der vom Publisher erstellte oder von Semtrix zur Verfügung gestellte Content inklusive eines Links auf den Endkunden von Semtrix muss für die Dauer des Vertrags zwischen dem Publisher und Semtrix – mindestens jedoch 12 Monate – online bereitgestellt werden. Der erstellte Content darf keinen Hinweis darauf enthalten, dass es sich um einen bezahlten Text bzw. Link handelt. Dem Publisher ist es nicht gestattet, Content nach eigener Einschätzung eigenmächtig von der Webseite zu entfernen. Im Falle einer Entfernung oder eines sonstigen Wegfalls des Contents ohne Verschulden von Semtrix behält sich diese die Rückforderung gezahlter Beträge und/oder Schadenersatzforderungen ausdrücklich vor.
- Der Publisher verpflichtet sich, den erstellten oder zur Verfügung gestellten Content nicht nachträglich zu ändern und insbesondere nicht in Verbindung mit Semtrix oder dessen Endkunden zu bringen. Dies gilt nicht, soweit sich diese Verbindung aus dem abgenommenen oder zur Verfügung gestellten Content ergibt.
- Für die Dauer der Vertragslaufzeit hat der Publisher zu Beginn eines jeden Monats einen kurzen Report über sämtliche für Semtrix erstellte oder von dieser zur Verfügung gestellten Inhalte zu erstellen. Aus diesem Report muss sich die Performance des Contents bzw. Links herleiten lassen; er hat daher insbesondere die Anzahl der Aufrufe der Webseite sowie die Anzahl der Klicks auf den entsprechenden Link zu enthalten.
- Sind Webseiten eines Betreibers oder Verantwortlichen oft nicht erreichbar, behält Semtrix sich ausdrücklich vor, diese Website von einer weiteren Contentveröffentlichung auszuschließen.
§9 Vertragsgegenstand (SEA)
- Vertragsleistungen im Bereich Onlinewerbung bestimmen sich in aller Regel nach Dienstvertragsrecht. Dies bedeutet: Semtrix schuldet im Rahmen der Onlinewerbung ein Bemühen um einen zwischen den Parteien definierten Erfolg, garantiert aber nicht den Eintritt des Erfolgs an sich, insbesondere nicht das Erreichung von Zielen, welche sich der Kunde selbst gesetzt hat; bspw. die Erhöhung seiner Umsätze, längeres Verbleiben auf seiner Webseite durch Besucher, o.ä. Soweit Erfolgselemente wie z.B. die Einrichtigung eines Accounts oder einer bestimmten Kampagne vereinbart werden, dienen diese lediglich der Vorbereitung der Dienstleistung und ändern die rechtliche Bewertung nicht. Sollte im Zweifel angenommen werden, dass Werkvertragsrecht anwendbar ist, so bezieht sich der geschuldete Erfolg ebenfalls nur auf die entsprechend durchzuführenden Handlungen, nicht aber auf damit verbundene Erwartungen des Kunden.
- Im Rahmen von Media- und Ad-Schaltungen wird in einem Briefing mit dem Kunden die Werbestrategie besprochen. Der Kunde ist verantwortlich für die Auswahl der Werbetexte und Keywords. Semtrix wird aufgrund der im Erstgespräch entwickelten Werbestrategie unter Anwendung von Fachwissen und nach bestem Wissen zulässige Medien- und/oder Werbeschaltungen durchführen sowie Kampagnen und Texte optimieren sowie Preisentscheidungen nach Ermessen treffen.
- Der Kunde ist angehalten, den aktuellen Kampagnenstand im jeweiligen Portal mit zu überwachen und gewünschte Veränderungen an den Auftragnehmer zu melden.
- Sofern vom Kunden gewünschte Keywords und Werbetexte gegen Bestimmungen des Wettbewerbsrecht oder sonstige Gesetze verstoßen, verbleibt das Haftungsrisiko beim Kunden. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte stellt der Kunde Semtrix auf erste Anforderung frei.
- Beauftragt der Kunde Semtrix mit der Schaltung bezahlter Werbung – insbesondere im Bereich von Google Ads (oder vergleichbaren Diensten) – richtet Semtrix ein entsprechendes Nutzerkonto für den Kunden ein und verwaltet dieses. Sieht der zugrunde liegende Auftrag vor, dass Semtrix die Betreuung eines bereits bestehenden, ähnlichen Kontos übernimmt, verpflichtet sich der Kunde mit Vertragsschluss, die Zugangsdaten unaufgefordert bereitzustellen. Die Pflicht zur Bereitstellung der Nutzerdaten erstreckt sich über die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit. Für den Fall, dass der Kunde diese Zugangsdaten während der laufenden Vertragslaufzeit ändert und damit Semtrix vorsätzlich den Zugang verweigert, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % der vereinbarten und bis Ende der Vertragslaufzeit bzw. bis zum Zeitpunkt der Aufhebung der Beschränkung des Zugangs üblicherweise noch anfallenden Agenturgage fällig, wobei die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vorbehalten bleibt.
- Vereinbaren der Kunde und Semtrix auf bestimmte Zeiträume festgelegte Budgets garantiert Semtrix nicht, dass dieses Budget für alle Leistungen des laufenden Zeitraums ausreicht oder im laufenden Zeitraum komplett aufgebraucht werden kann. Im Rahmen des zulässigen Ermessens wird Semtrix in diesen Fällen übrig gebliebenes Budget aufbrauchen oder entsprechendes Guthaben auf den folgenden Zeitraum übertragen.
- Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt Semtrix nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet Semtrix dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
- Die Buchung von Ad Impressions, Page Impressions, Clicks, usw. für einen bestimmten Zeitraum beruht auf Erfahrungswerten der Vergangenheit Semtrix und seinen Zulieferern. Sollte der gebuchte Umfang verbindlich zugesagt bzw. garantiert sein und nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums ausgeschöpft werden, verlängert sich der Zeitraum der Schaltung bis zur Erreichung des vereinbarten Buchungsvolumens. Basierend auf dem vorhandenen Fachwissen steht Semtrix bei der Optimierung der Kampagnen des Kunden Ermessen bezüglich variabler Faktoren wie Klickpreis, Position und Impression zu. Gleichwohl wird Semtrix dieses Ermessen in Anlehnung an die vom Kunden geäußerten Wünsche sowie den weitergehenden Leistungsgegenstand anpassen.
§10 Auftragsabwicklung • Mitwirkungspflichten des Kunden
- Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Semtrix unverzüglich mitzuteilen.
- Der Kunde hat Semtrix bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von etwaig erforderlichen Informationen (eingeschlossen Rückmeldungen auf inhaltliche Fragen), Bild-, Ton-, Text- oder sonstigem Datenmaterial in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format sowie von Hard- und Software im erforderlichen Umfang. Zudem stellt der Kunde in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben Semtrix wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
- Darüber hinaus gewährleistet der Kunde gegenüber Semtrix im erforderlichen Umfang und auf eigene Kosten den uneingeschränkten tatsächlichen und/oder Fernzugang (remote access) zu den Räumlichkeiten bzw. Systemen des Kunden und den für Semtrix notwendigen Bereichen über die gesamte Vertragszeit hinweg zu jeder Tages- und Nachtzeit. Einzelheiten hierzu ergeben sich gegebenenfalls aus dem Angebot bzw. der von den Parteien vereinbarten Leistungsbeschreibung. Sofern eine Optimierung direkt durch Semtrix durchgeführt werden soll, räumt der Kunde Semtrix den vollen Lese- und Schreibzugriff auf seinem Server ein. Erfolgt dies in einer Semtrix gesetzten Frist nicht, geht Semtrix davon aus, dass der Kunde etwaige Inhalte selbst einpflegt. Gleiches gilt, wenn ein Einpflegen etwaiger Leistungen oder Inhalte durch Semtrix auf der Website des Kunden aus anderen Gründen nicht möglich sein sollte.
- Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner Daten und etwaiger Zugangsdaten unverzüglich anzuzeigen und an Semtrix zu übermitteln. Verzögerungen der Leistungserbringung, die aus der verspäteten Mitteilung resultieren, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Semtrix.
- Der Kunde wird zu optimierende Texte, Suchbegriffe und / oder Suchbegriffskombinationen entweder bereitstellen oder aus einer Semtrix getroffenen Vorauswahl auswählen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Texte, Fotos, Logos, Datensätze etc.) sowie von ihm ausgewählte Suchbegriffe auf eventuell bestehende Urheber-Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Semtrix haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird Semtrix wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Semtrix schad- und klaglos.
- Sofern Semtrix Software von Dritten zur Herstellung des Vertragsgegenstandes verwendet und / oder auf Wunsch des Kunden zur Leistungserbringung sonst Software von Dritten einsetzt, muss der Kunde für eine Lizenz zur Nutzung selbst Sorge tragen, soweit nicht ein anderes vereinbart ist. Der Leistungsumfang ist abhängig vom jeweiligen Funktionsumfang des Dritt-Produktes.
- Soweit Verträge für den Kunden über Fremdleistungen namens sowie auf Rechnung Semtrix abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, Semtrix im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich hieraus ergeben.
- Sofern keine anderweitige Vereinbarung geschlossen ist, trägt der Kunde für das Hosting einer Website selbst Sorge.
- Erforderliche Änderungen der Daten des Kunden, die im Rahmen eines laufenden Auftrages die Abwicklung des Auftrages beeinflussen oder erbrachte Leistungen betreffen hat der Kunde Semtrix ohne schuldhaftes zögern mitzuteilen.
- Kommt der Kunden seinen Pflichten weder unmittelbar noch trotz einer etwaig gesetzten Frist nicht nach, kann Semtrix seine Dienstleistungen nicht oder nur eingeschränkt erbringen. Dies hat zur Folge, dass die Optimierungsmaßnahmen gar nicht oder nur sehr verzögert zum Tragen kommen. Semtrix behält sich eine Kündigung und Abrechnung der Tätigkeit in diesem Falle vor.
- Semtrix ist ab Vertragsschluss berechtigt, mit der Ausführung der vertraglichen Leistung unverzüglich zu beginnen.
- Der Kunde stellt zeitgerecht bereit: Systemzugänge, Inhalte/Datenfeeds, Produktdaten, Rechtstexte/Belege, Markenrichtlinien, Ansprechpartner, Freigaben (inkl. PR/Legal), sowie Hinweise zu Risiken / Sonderregeln seiner Branche.
- Der Kunde prüft und genehmigt Veröffentlichungen/Profilanträge/PR-Texte innerhalb der vereinbarten Fristen. Verzögerungen verlängern Fristen und können Mehraufwände auslösen.
- Der Kunde übermittelt keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten oder Geheimnisse in Prompts/Tests/Uploads, sofern dies nicht ausdrücklich freigegeben und datenschutzrechtlich legitimiert ist (vgl. § 16/AVV).
- Der Kunde stellt sicher, dass überlassene Inhalte/Daten rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen (insbes. Marken-, Urheber-, Wettbewerbs-, Persönlichkeitsrechte) und räumt die zur Leistungserbringung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
- Vertragliche geschuldete Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf eigene Kosten vor.
§11 Leistungsänderungen
- Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang einer Semtrix zu erbringenden Leistung ändern, besteht die Pflicht, diesen Änderungswunsch in Textform gegenüber Semtrix zu äußern. Gleichfalls wird Semtrix dem Kunden Kenntnis geben, falls eine Änderung des Vertrages im Hinblick auf die Durchführbarkeit des Projektes, insbesondere aus technischen, gestalterischen oder rechtlichen Gründen, erforderlich erscheint.
- Semtrix wird prüfen und mitteilen, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Erkennt Semtrix, dass die zu erbringenden Leistungen als Folge der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt Semtrix dies dem Kunden mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt Semtrix die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. Bis dahin angefallene Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.
- Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Semtrix dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
- Die Vertragsparteien werden sich über den Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und ggfls. eine Nachtragsvereinbarung schließen. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Änderung der Leistungen nicht einverstanden ist.
- Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandzeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der aktuell geltenden Preistagestabelle der Vergütung von Semtrix berechnet.
- Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Semtrix wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
- Für Verzögerungen, rechtliche oder technische Probleme oder sonst nachteilige Auswirkungen auf den Leistungsgegenstand eines Projekts haftet Semtrix nicht, wenn sich der Kunde über den Vorschlag zur Leistungsänderung durch Semtrix hinweggesetzt hat.
- Wünscht der Kunde eine Pausierung des Projektes, so ist Semtrix berechtigt, sämtliche bereits erbrachten Leistungen abzurechnen und einen etwaigen Mehraufwand aufgrund der Verschiebung von Terminen zu kommunizieren. Werden sich die Parteien nicht einig, ist Semtrix berechtigt, diejenigen Leistungen, die sie ohne Mitwirkung des Kunden erbringen kann, zu Ende zu führen und abzurechnen.
- Semtrix ist stets berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Semtrix für den Kunden zumutbar ist. Dies schließt den Wechsel/Ergänzungen von Dritt-Tools oder KI-Anbietern ein, sofern gleichwertige Ergebnisse angestrebt werden können.
§12 Abnahme
- Erbringt Semtrix Werkleistungen ist sie berechtigt, vom Kunden eine oder mehrere Zwischenabnahmen von abgrenzbaren Teilen der zu erbringenden Leistung zu verlangen (Zwischenabnahme). Der Kunde ist verpflichtet, die im Wesentlichen vertragsgemäße Leistung Semtrix nach Aufforderung durch Semtrix abzunehmen. Die Abnahme darf nicht aus Gründen des Geschmacks verweigert werden. Die Abnahme hat in Textform zu erfolgen.
- Korrekturvorlagen sind vom Kunden sorgfältig zu überprüfen. Fehler-Korrekturen sind deutlich zu kennzeichnen. Etwaige grundsätzliche oder spätere Änderungswünsche sind kostenpflichtig.
- Mit der Meldung der Fertigstellung einer (Teil-)Leistung oder im Falle der Endabnahme ist der Kunde verpflichtet, eine Prüfung der (Teil-)Leistung vorzunehmen, ob die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden. Entsprechende Aufforderungen und Freigaben können in Textform erfolgen.
- Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb einer Semtrix in Textform gesetzten angemessenen Frist nach Übergabe vornimmt oder diese verweigert oder wenn die Leistung von dem Kunden im vorgesehenen Rahmen genutzt wurde.
- Unabhängig der vorstehenden Regelungen wird die Abnahme durch den Kunden spätestens mit der rügelosen Übernahme und Nutzung der Leistungen im Rahmen des vertragsgegenständlichen Projekts fingiert.
- Erachtet der Kunde die erbrachten Leistungen nicht als im Wesentlichen vertragsgemäß, so hat er Beanstandungen Semtrix ohne schuldhaftes zögern nachvollziehbar und in Textform mitzuteilen. Diese Mitteilung muss so konkret sein, dass Semtrix ohne weitere Rückfrage beim Kunden die Ausbesserung der Leistung vornehmen kann. Werden die abzunehmenden Leistungen in einem Vor-Ort-Termin vorgestellt und besprochen, hat der Kunde binnen einer Frist von 7 Tagen nach dem Termin in Textform mitzuteilen, falls er die Leistungen nicht abnimmt, sofern nicht zwischen den Parteien im Termin ein anderes Vorgehen einvernehmlich besprochen wurde. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gelten die vorgestellten Leistungen als abgenommen.
- Wenn der Kunde innerhalb der Frist keine Beanstandungen mitgeteilt hat, ist Semtrix berechtigt, die zur Erreichung des Vertragszweckes für erforderlich gehaltenen weiteren Schritte durchzuführen und die Leistungserbringung über einen zur Abnahme abgelieferten Abschnitt hinaus fortzuführen.
- Beanstandet der Kunde Leistungen fristgemäß, wird Semtrix eine einmalige Nachbesserung vornehmen. Die Nachbesserung richtet sich nach den Vorgaben des Kunden, wenn die Beanstandung des Kunden derart konkret erfolgte, dass wir die Leistung ohne weitere Nachfrage beim Kunden ausbessern können. Erfolgt die Beanstandung nicht derart konkret, ist von Semtrix lediglich eine branchenübliche Nachbesserung nach eigenem Ermessen auszuführen. Wünscht der Kunde sodann weitere Nachbesserungen, werden diese nur auf Kosten des Kunden und nach vorheriger Absprache durchgeführt.
- Scheitert ein Einvernehmen über einen Entwurf und damit die weitere Vertragsausführung, bleibt der Kunde zur Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Tätigkeiten verpflichtet, wenn diese für ihn nutzbar ist.
§13 Preise; Zahlungsbedingungen
- Konkrete Kosten und Preise ergeben sich aus dem Angebot und dem dazugehörigen Auftrag.
- Ist keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, oder wird der Leistungsumfang der vertraglich vereinbarten Leistung überschritten, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung gemäß der im Angebot genannten Preise (Stundensatz) zu entrichten. Ist im Angebot kein abweichender Stundensatz genannt, liegt der Berechnung ein Stundensatz von 80 € netto zu Grunde, der auch für die Beauftragung von Tätigkeiten außerhalb der vertraglich vereinbarten Pauschalsummen Anwendung findet. Zusätzlich anfallende, nutzungsabhängige Entgelte (z. B. API-/Token-/Compute-Kosten von KI-/LLM-/Cloud-Diensten) werden – soweit nicht ausdrücklich im Paketpreis enthalten – gesondert nach tatsächlichem Anfall abgerechnet.
- Auslagen sind vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede gesondert zu erstatten. Hierunter fallen insbesondere Entgelte Dritter für Datenbanken, Veröffentlichungen/PR, Verzeichniseinträge, Hosting/Cloud, Crawler/Monitoring-Tools sowie KI-/LLM-Dienste (API-/Token-/Kontingentkosten).
- Der Honoraranspruch Semtrix entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Semtrix ist berechtigt, in angemessenen Zeitabständen Abrechnungen nach dem jeweiligen geleisteten Arbeitsaufwand und den angefallenen Auslagen vorzunehmen.
- Semtrix ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
- Alle Leistungen Semtrix, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert honoriert.
- Kostenvoranschläge sind bis zu einem Vertragsschluss unverbindlich. Sollten Umstände dazu führen, dass die tatsächlichen Kosten die Semtrix schriftlich veranschlagten trotz sorgfältiger Planung um mehr als 20 % übersteigen, wird Semtrix den Kunden schriftlich auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Vertragspartner genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht binnen fünf Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
- Für alle Arbeiten Semtrix, die aus einem vom Kunden zu vertretenen Grund nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt Semtrix eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich Semtrix zurückzugeben.
- Wiederkehrende Leistungen rechnet Semtrix monatlich ab. Nach Ermessen Semtrix kann auf ein abweichendes Abrechnungsintervall umgestellt werden.
- Der Preis für die vereinbarte Dienstleistung, setzt sich aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr und den monatlichen Beiträgen zusammen.
- Preise verstehen sich, soweit nicht anders bezeichnet, in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Ändern Drittanbieter (insb. KI-/LLM-/Cloud-Provider) ihre Preise, Nutzungsmodelle oder Limits in einer Weise, die die Kostenlage der von Semtrix erbrachten Leistungen wesentlich beeinflusst, ist Semtrix berechtigt, die Vergütung der betroffenen Leistungsbestandteile mit Wirkung für die Zukunft angemessen anzupassen. Semtrix informiert den Kunden hierüber mindestens 14 Kalendertage vor Wirksamwerden in Textform unter nachvollziehbarer Aufschlüsselung. Übersteigt die Erhöhung 10 % für das betroffene Modul, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Monatsende hinsichtlich des betroffenen Moduls zu.
- Verbrauchsabhängige Abrechnung: Soweit Pakete Kontingente (z. B. Tokens/Prompts/Compute/Abfragen) enthalten, versteht sich die Vergütung bis zur jeweiligen Kontingentgrenze; Mehrverbräuche werden zu den im Angebot/der Preisliste genannten Sätzen abgerechnet. Ein nicht ausgeschöpftes Kontingent verfällt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§14 Zahlungen
- Zahlungen können vereinbarungsgemäß per Einzugsermächtigung oder Kreditkarte erfolgen. Abrechnungen per Rechnung werden nur gemäß gesonderter expliziter Vereinbarung akzeptiert. Rechnungsstellungen erfolgen stets im Voraus für zu erbringende Leistungen. Der Kunde erklärt sich mit dem Erhalt elektronischer Rechnungen (E-Rechnung) einverstanden.
- Wird der zu zahlende Betrag durch Semtrix bei dem Kunden eingezogen, so gilt abweichend von der gesetzlichen Regelung, dass die Vorabinformation (Pre-Notification) dem Kunden einen bis drei Tage im Voraus vorliegen muss.
- Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig und werden entsprechend Semtrix eingezogen. Für einen rechtzeitigen Zahlungseingang kommt es auf die Gutschrift auf dem Konto von Semtrix an.
- Einrichtungsgebühren sind sofort nach Vertragsschluss fällig. Monatliche Gebühren sind auch ohne anderweitige Klarstellung fällig zum letzten Tag vor dem Monat an dem die Leistung zu erbringen ist.
- Gerät der Kunde mit der Zahlung von insgesamt zwei Raten in Verzug, werden die für die gesamte Laufzeit anfallenden Kosten sofort fällig. Im Falle des Verzuges ist Semtrix ferner berechtigt,
- die Leistungserbringung mit sofortiger Wirkung auszusetzen, bis der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist oder wahlweise
- den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen; darüber hinaus
- Jahres-Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen,
- alle Ansprüche aus diesem oder anderen Geschäften, auch soweit einzelne Raten noch nicht fällig sind, gegenüber dem Kunden sofort geltend zu machen,
- Lieferungen oder sonstige Leistungen aus diesem oder anderen Geschäften bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns zustehender Ansprüche aus diesem oder anderen Aufträgen durch den Kunden zurückzubehalten,
- angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.
- Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften aus einer Geschäftsverbindung mit Semtrix. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Kunden. Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
- Semtrix behält sich vor, im Falle des Verzugs sowie für die Bearbeitung von Mahnungen eine Pauschale in Höhe von 15,00 € je notwendigem Schreiben zu erheben. Ferner bleibt im Falle des Verzuges jederzeit nach Wahl Semtrix die Einschaltung juristischer Hilfe (Rechtsanwalt oder Inkassobüro) zur Verfolgung von Forderungen vorbehalten.
- Zahlungsdienstgebühren Dritter (z. B. Kreditkarten-/Payment-Provider) können – soweit nicht im Angebot enthalten – weiterbelastet werden.
§15 Daten des Kunden / Daten auf der Website des Kunden
- Der Kunde ist für sämtliche Daten auf seinen Websites und Servern selbst verantwortlich. Unabhängig davon, ob Semtrix an Teilen der Daten mitgewirkt hat, übernimmt der Kunde infolge seiner Abnahme der Leistungen auch im Verhältnis zu Semtrix die volle Verantwortung für Daten auf seinen Websites und Servern. Der Kunde ist insoweit allein für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgehaltenen Inhalte seiner Seiten sowie für die von ihm gelieferten Informationen, insbesondere der Suchbegriffe, Keywords, zu optimierenden Begriffe und Texte, allein verantwortlich. Gleiches gilt für den Schutz der Rechte und der Freiheit Dritter, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Dies gilt auch für vom Kunden ausgewählte Suchbegriffe, Keywords, zu optimierender Begriffe und Texte, die auf einen Vorschlag Semtrix im Rahmen der Analysephase zurückgehen.
- Im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung stellt Semtrix dem Kunden externe Dienste und Drittanbieter-Tools zur Verfügung, die unter anderem dazu dienen, die Ladezeiten und Performance der Webseite zu verbessern, Bilder zu komprimieren oder Google Bewertungen auf der Webseite darzustellen (Aufzählung nicht abschließend). Diese Plugins und Dienste werden nach Bedarf des Kunden installiert, aktiviert und/oder auf der Webseite des Kunden eingebunden.
- Diese Leistungen werden im Rahmen der laufenden Zusammenarbeit bereitgestellt. Im Falle der Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien, sei es durch Kündigung des Vertrags oder aus anderen Gründen, endet auch die Bereitstellung und Nutzung dieser Drittanbieter-Dienste durch Semtrix.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine dauerhafte Verfügbarkeit dieser Funktionen nach Vertragsbeendigung technisch nicht gewährleistet werden kann. Eine Übertragung von im Rahmen der Dienstleistung erstellten oder eingebundenen Drittanbieter-Widgets, Plugins, oder Lizenzen findet nicht statt, sofern keine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung darüber getroffen wurde.
- Semtrix ist im Falle des Endes der Zusammenarbeit berechtigt, sämtliche zugunsten des Kunden installierten Widgets, Plugins oder Dienste jederzeit und ohne gesonderte Zustimmung des Kunden zu deaktivieren oder zu entfernen.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass weder Semtrix noch dessen Erfüllungsgehilfen für etwaige Schäden haftbar gemacht werden können, die durch die Deaktivierung oder Entfernung der Plugins und Inhalte entstehen könnten. Dies gilt nicht im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit sowie – bei leichter Fahrlässigkeit – im Rahmen der Verletzung von Kardinalspflichten.
- Der Kunde wird ohne ausdrückliche, dokumentierte Vereinbarung keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) oder strafrechtlich relevante Daten (Art. 10 DSGVO) in von Semtrix bereitgestellte oder eingesetzte Tools, insbesondere KI-/LLM-Systeme, eingeben oder an diese übermitteln.
- Der Kunde sichert zu, an alle von ihm bereitgestellten Inhalte/Daten (einschließlich zur Nutzung in generativen Systemen) die erforderlichen Rechte zu besitzen; etwaige erforderliche Lizenzierungen (z. B. Bild-/Textrechte) nimmt der Kunde vor.
- Veröffentlichungen/Optimierungen auf Drittplattformen (z. B. Wikipedia/Wikidata, Branchenverzeichnisse, PR-Portale) unterliegen deren Richtlinien und Moderationsentscheidungen; ein Anspruch auf Veröffentlichung/Freischaltung besteht nicht.
§17 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen ergeben sich aus der konkreten vertraglichen Vereinbarung. Im Rahmen dieser Frist können beide Parteien den Vertrag ohne Angabe von Gründen ordentlich zum Ende der genannten Vertragslaufzeit kündigen. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss an Semtrix übersandt werden. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Zugang der Kündigung – nicht deren Absenden – an. Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit.
- Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. Der Vertrag ist jeweils erneut mit einer im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündbar – im Zweifel, d.h. wenn keine Frist vereinbart wurde, gilt die Frist von 3 Monate zum Ende der jeweiligen Verlängerungslaufzeit.
- Den Parteien bleibt das Recht der außerordentlichen Kündigung vorbehalten. Hierzu gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus liegt für Semtrix ein für die außerordentliche Kündigung erforderlicher wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn
- der Kunde gegen seine Pflichten aus diesen AGB oder dem konkreten Vertrag verstößt und nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch Semtrix Abhilfe schafft und für Semtrix daher ein Festhalten an der Vereinbarung unzumutbar ist;
- der Kunde mit einer bzw. mehreren Zahlungen mehr als zwei Monate in Verzug gerät;
- der Kunde zahlungsunfähig wird und/oder die Einleitung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder das seiner Firma beantragt und der Antrag nicht innerhalb von 2 Wochen nach seiner Einreichung zurückgenommen wird.
- Semtrix weist darauf hin, dass gemäß ständiger Rechtsprechung die bloße Ein- oder Umstellung des Betriebs des Kunden grundsätzlich keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung des Vertrags darstellt. Das damit zusammenhängende Betriebsrisiko trägt der Kunde allein.
- Nach Vertragsende ist der Kunde verpflichtet alle auf seinem Webspace gespeicherten und Semtrix erstellten Daten binnen einer Frist von 14 Tagen zu entfernen. Der Kunde hat die entsprechende Löschung Semtrix schriftlich anzuzeigen. Semtrix behält sich Schadensersatzansprüche aufgrund der nicht erfolgten Löschung vor. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt 10 % des Jahresumsatzes des entsprechenden Vertrages mit dem Kunden. Dem Kunden wird es nachgelassen, das Entstehen eines geringeren Schadens nachzuweisen.
- Im Falle der ordentlichen Kündigung ist Semtrix berechtigt, die Leistung bis zum Ende der Vertragslaufzeit wie vertraglich geschuldet weiter auszuführen, es sei denn der Kunde stellt Semtrix hiervon frei. Eine Freistellung entbindet den Kunden nicht davon, die vereinbarte Vergütung für die Leistung Semtrix zu zahlen, sondern entbindet Semtrix allein von der Pflicht, die Leistung bis zum Vertragsende weiter anzubieten. Nach Vertragsende erlischt die Dienstleistungsverpflichtung sofort.
- Soweit Leistungen nach Dienstvertragsrecht geschuldet werden, akzeptiert der Kunde die einzelvertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen; auch soweit diese von den gesetzlichen Fristen abweichen.
- Sofern aus einem gesetzlichen Grund eine vorzeitige Kündigung möglich ist, bleibt der Kunde zur Zahlung eines Ausfallschadens für die nach dem Vertrag geltende Restlaufzeit des Vertrages in Höhe von 30 % der verbleibenden Auftragssumme verpflichtet.
- Im Fall einer Preisanpassung nach § 13 Abs. 12 steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Monatsende hinsichtlich des betroffenen Moduls zu.
§18 Urheberrecht
- Für den Inhalt seiner Webseite ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz-, Telemedien-, Presse-, Marken-, Wettbewerbsrecht und das Recht am eigenen Bild.
- Die Parteien sind sich darüber einig, dass Semtrix eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Leistung erbringt. Die Parteien vereinbaren insoweit, dass sämtliche gestalterischen Leistungen Semtrix dem Urheberrecht unterliegen. Diese Regelung ist auch dann gültig, wenn die vom Urheberrechtsgesetz geforderte Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge und Weisungen des Kunden, seiner Mitarbeiter oder sonstiger Dritter begründen keinerlei Miturheberrecht. Semtrix behält sich sämtliche Rechte vor, die über die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte hinausgehen. Dies gilt entsprechend für entwickelte Strategien, Konzepte, Templates, Prompt-Sets, Skripte, Datenmodelle, Monitoring-Setups und vergleichbare Arbeitsergebnisse.
- Für Domainanmeldungen, die im Auftrag des Kunden erfolgen, räumt der Kunde Semtrix das Recht zur Nutzung seiner Marke ein. Ferner erhält Semtrix das Recht, die Domain im Falle der Kündigung einer der Parteien oder im Falle des Zahlungsverzugs seitens des Kunden, jederzeit auf den eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.
- Unabhängig vom konkreten Auftragsverhältnis bleibt Semtrix berechtigt, Erkenntnisse und sonstiges Know-How welches er aus dem Projekt mit dem Kunden erhält, auch in andere Projekte einfließen zu lassen; es sei denn es handelt sich um Inhalte zu deren Geheimhaltung sich Semtrix explizit verpflichtet hat.
- Im Hinblick auf von Semtrix erbrachte Leistungen, die durch eingetragene Rechte geschützt sind oder Urheberrechtsschutz genießen, räumt Semtrix dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist, gegen vollständige Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares und nicht sub-lizenzierbares, räumlich, zeitlich und inhaltlich auf die Zwecke des konkreten Projekts (gemäß Angebot bzw. Leistungsbeschreibung) beschränktes Nutzungsrecht ein. Der Kunde erhält, sofern nichts anderes vereinbart wird, insbesondere keine Vervielfältigungsrechte und Vermietrechte an den vertragsgegenständlichen Leistungen.
- Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Semtrix kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
- Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er eine Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch die Verletzung spezieller Vorgaben von Semtrix, durch eine von Semtrix nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von Semtrix gelieferten Produkten oder Komponenten eingesetzt wird.
- Ausgaben generativer Systeme (z. B. Texte/Strukturen aus LLMs) können urheberrechtlich nicht schutzfähig und nicht exklusiv sein. Soweit gesetzlich zulässig, räumt Semtrix dem Kunden hieran ein einfaches Nutzungsrecht zum Vertragszweck ein; exklusive Rechte bedürfen einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung. Vorbestehende und allgemein einsetzbare Elemente (z. B. Prompt-Bibliotheken, Skripte, Methoden) verbleiben bei Semtrix; der Kunde erhält hieran ein einfaches Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung.
§19 Gewährleistung, Leistungsstörung & Haftung
- Soweit auf die Art der Leistung von Semtrix anwendbar, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit einer verminderten Verjährungsfrist von einem Jahr nach Übergabe der Leistungen.
- Der Kunde hat (vollständig) erbrachte Leistungen unverzüglich nach Ablieferung, soweit nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich, zu untersuchen und Semtrix unverzüglich Anzeige zu machen, wenn sich ein Mangel zeigt. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Die Vorschriften zur Rügeobliegenheit finden keine Anwendung, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Die Regelungen zur Abnahme der Leistung gehen vor.
- Der Kunde wird Semtrix bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach allen Kräften unterstützen und vor einer Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträger vollständig sichern. Die Darlegung von Mängeln hat in dieser Form so zu erfolgen, dass der Mangel mit angemessenem Aufwand Semtrix reproduzierbar und damit identifizierbar ist. Nicht reproduzierbare und einmalige Fehler stellen keinen Mangel der vertraglichen Leistung dar. Können Mängelbeseitigungen nur durch Mitwirkung des Kunden durchgeführt werden, kann Semtrix nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlung gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten.
- Semtrix kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde die für die Erstellungsleistungen geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und die ausstehende Vergütung unter Berücksichtigung des Mangels nicht unverhältnismäßig hoch ist.
- Gewährleistungsrechte des Kunden bestehen nicht bei Mängeln, die mittelbar oder unmittelbar auf Lieferungen und Leistungen des Kunden bzw. vom Kunden gelieferte Inhalte zurückgehen sowie dann, wenn der Kunde Änderungen an der von uns erbrachten Leistung vorgenommen hat oder durch Dritte vornehmen lässt, es sei denn, diese Änderungen waren ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels.
- Bei Ereignissen höherer Gewalt, die von keiner Partei zu vertreten sind, haftet keine Partei der anderen für eine dadurch entstandene Verzögerung oder Nichterfüllung der Leistung.
- Dem Kunden ist bewusst, dass die meisten Suchmaschinenanbieter nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Webseiten aus ihrem Suchangebot zu löschen oder den Suchalgorithmus zu ändern. Für eine solche Vorgehensweise kann Semtrix keine Haftung übernehmen.
- Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit aller werblichen und redaktionellen Maßnahmen sowie aller sonstigen eingesetzten Leistungen trägt der Kunde. In keinem Fall haftet Semtrix für Sachaussagen über Produkte, Leistungen oder geschäftliche Verhältnisse, die von dem Kunden stammen oder die dieser gebilligt hat. Der Kunde hat Semtrix von Ansprüchen Dritter frei zu stellen. Semtrix wird auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern ihm diese bei der Tätigkeit bekannt werden; eine diesbezügliche Pflicht das Vorliegen derartiger Risiken zu überprüfen besteht jedoch nicht. Der Kunde stellt Semtrix von Ansprüchen Dritter frei. Ungeachtet dessen ist Semtrix berechtigt, eine Leistung bei erheblichen rechtlichen Risiken abzulehnen.
- In keinem Fall haftet Semtrix für Sachaussagen über Produkte, Leistungen oder geschäftliche Verhältnisse, die von dem Kunden stammen oder die dieser gebilligt hat. Im Rahmen seiner rechtlichen Verantwortung stellt der Kunde Semtrix auch von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
- Semtrix haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Semtrix nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, mithin auf den Auftragswert. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der Haftungsbeschränkung unberührt. Die Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen Semtrix. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag auf 100 % der im jeweiligen Vertragsjahr gezahlten Nettovergütung begrenzt.
- Für den Verlust von Daten haftet Semtrix insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
- Sofern Semtrix im Namen und für Rechnung des Kunden gegenüber Dritten auftritt, findet eine Haftung zu Lasten Semtrix nicht statt. Semtrix wird erforderlichenfalls Rechte gegen Dritte an den Kunden abtreten.
- Im Falle der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder von Urheberrechten, die auf dem Verschulden Semtrix beruhen, darf Semtrix nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über Dritte zu informieren, die wegen unserer Leistung Ansprüche gegenüber dem Kunden geltend machen und in diesem Fall nicht ohne Rücksprache mit uns in Kommunikation mit dem Dritten zu treten.
- Die Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten auch für Mängelansprüche.
- Semtrix haftet im Übrigen nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der vorgeschlagenen oder durchgeführten Maßnahmen. Dem Kunden ist insoweit bewusst, dass die Platzierung der zu optimierenden Webseite in den Suchmaschinen nicht Semtrix garantiert werden kann, da dies einzig im Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenbetreibers liegt. Dem Kunden ist auch bewusst, dass sich erreichte Platzierungen jederzeit ändern können, bspw. aufgrund von durchgeführten Suchalgorithmus-Änderungen durch die Suchmaschinenbetreiber.
- Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten Semtrix.
- Semtrix kann keine Gewährleistung für ein unterbrechungs- und störungsfreies Funktionieren der Dienste und Funktionen, die von Dritten bereitgestellt werden (zB Suchmaschine, Online-Tools, Social Media Seiten usw.) geben.
- Bei eingesetzten Drittprodukten (CMS, Tools) kann eine Gewährleistung nicht für die Aktualität von Drittprodukten übernommen werden. Ebenfalls stellt es keinen Gewährleistungsfall dar, wenn Drittprodukte derart geändert werden, dass die ursprünglich brauchbaren Produkte durch ein Update unbrauchbar oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden. Semtrix und Kunde werden sich darüber abstimmen ob Versionsupdates – oder –Upgrades zu entsprechendem Anpassungsaufwand führen und ob derartige Updates oder Upgrades ausgeführt werden sollen. Die Anpassungen aufgrund von Änderungen an Drittprodukten sind gesondert zu vergüten. Eine Verlängerung der vertraglichen Gewährleistung betreffend eine Haupt-Software tritt durch die Implementierung neuer Funktionen (Updates sowie Upgrades) nicht ein.
- Semtrix entschädigt den Kunden nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung oder Löschung (auch aus Gründen einer Suchmaschinenrichtlinienübertretung) seiner Webseite, seitens einer oder mehrerer Suchmaschinen, da dies einzig im Ermessen der Suchmaschinenbetreiber liegt.
- Es wird keine Gewähr/Haftung für bestimmte Ausspielungen in generativen Such-/Antwortsystemen (z. B. Google SGE/AI Overviews, andere Generative Engines) übernommen; Sichtbarkeit/Zitationen können schwanken und sind von Dritten abhängig.
- Änderungen, Ausfälle oder Einschränkungen von Drittplattformen, -schnittstellen oder -Richtlinien (insb. KI-/LLM-, Cloud- und Suchdienste) stellen keine Leistungsstörung dar; Semtrix ist berechtigt, gleichwertige Alternativen einzusetzen.
- Ergebnisse generativer Systeme können inhaltlich fehlerhaft, veraltet oder unvollständig sein; Semtrix wendet angemessene Sorgfalt an, eine Garantie für inhaltliche Richtigkeit solcher Drittausgaben wird jedoch nicht übernommen.
§20 Geheimhaltung & Werbung
- Zur Abwicklung des Vertrages zwischen Semtrix und dem Kunden ist teilweise die Zurverfügungstellung von vertraulichen Informationen erforderlich. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Herstellungsprozesse, Produkte, geschäftliche Beziehungen, fachliches Know-how, Erfindungen, Strategien, Pläne, Personalangelegenheiten, jegliche Art von digital verkörperten Informationen sowie alle Unterlagen und Informationen, die Gegenstand technischer und organisatorischer Geheimhaltungsmaßnahmen sind und als vertraulich gekennzeichnet oder nach der Art der Information oder den Umständen der Übermittlung als vertraulich anzusehen.
- Die Parteien werden vertrauliche Informationen und dazugehörige Unterlagen, die Ihnen im Zusammenhang mit den auf Basis dieser AGB durchgeführten Projekten bekannt werden, gegenüber Dritten (keine Dritten sind zulässigerweise zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogene Subunternehmer, freie Mitarbeiter, etc.) streng vertraulich behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des entsprechenden Projekts bestehen. Die Vertragspartner werden ihren von dem jeweiligen Projekt betroffenen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtung auferlegen.
- Die vorgenannten Pflichten gelten nicht für vertrauliche Informationen, soweit diese vom Empfänger zu erbringenden Nachweise
- dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung regelmäßig bekannt waren;
- allgemein bekannt waren oder werden, ohne dass dies der Empfänger zu vertreten hat;
- dem Emfpänger von einem Dritten rechtmäßig und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungsvereinbarung mitgeteilt bzw. überlassen wurden;
- vom Empfänger unabhängig und ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen entwickelt worden sind;
- aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder zwingender rechtlicher Vorschriften zu offenbaren sind, vorausgesetzt, dass die andere Partei rechtzeitig vorher über die Offenbarung schriftlich informiert wurde oder
- von der überlassenden Partei zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind.
- Jede Partei hat das Recht, die Annahme vertraulicher Informationen vor deren Überlassung zurückzuweisen.
- Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
- Der Kunde verpflichtet sich, seinen Angestellten, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen die gleichen Verpflichtungen zur Geheimhaltung entsprechend dieser Vereinbarung – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten schriftlich- auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Arbeits- oder Auftragsverhältnis aufzuerlegen.
- Zu Werbezwecken darf Semtrix den Kunden – als Referenzkunden – auf seinen Internetseiten, in Social Media Kanälen, in Pressemeldungen, in Printprojekten, in Rahmen von Vorträgen oder in sonstigen Medien, sofern dies der Kunde nicht ausdrücklich schriftlich untersagt, benennen und das Logo des Kunden benutzen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Semtrix auch die Ergebnisse der Leistungserbringung oder Teile hiervon als Referenz zur Eigenwerbung und zur Kundenberatung unentgeltlich nutzen darf. Semtrix bleibt in jedem Fall, auch wenn dem Kunden das Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, alle Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Die Nutzung erfolgt – soweit erforderlich – in anonymisierter oder aggregierter Form; vertrauliche Informationen bleiben geschützt.
§21 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der Sitz Semtrix.
- Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen ständigen Wohnsitz im Inland, so ist Gerichtsstand für die Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, der Sitz Semtrix.
§22 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.
- Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
- Semtrix ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür sachliche Gründe bestehen (z. B. rechtliche/technische Entwicklungen, Produkt-/Leistungsänderungen). Änderungen werden mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt; erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keinen Widerspruch, gelten die Änderungen ab dem angekündigten Zeitpunkt. Auf das Widerspruchsrecht wird gesondert hingewiesen.
Düsseldorf, den 25.09.2025
