Googles Linkattribute haben am 01. März 2020 ein Update erhalten, das „no follow“-Links neu bewertet. Was sollte nun bei bisher oder zukünftig gesetzten „no follow“-Attributen beachtet werden? Alle Informationen klären wir in diesem Artikel.
Um den Einfluss der Änderungen zu verstehen, ist ein kurzer Rückblick von Vorteil – diesen wollen wir im Folgenden skizzieren.
2005: Einführung des „no follow“-Attributs
Seit Januar 2005 ermöglicht die Kennzeichnung rel=„nofollow“, Links zu setzen, die keine Empfehlung darstellen sollen. Nützlich ist das für Links, die gekauft wurden, als Werbung fungieren oder in Nutzer-Kommentaren auftauchen.
Der ursprüngliche Zweck war vor allem das Unterbinden von Kommentar-Spam in Blogs.
Das „nofollow“-Attribut (übersetzt: „nicht folgen“) sorgt dafür, dass das Ranking vom Einfluss minderwertiger Spam-Links und Webseiten verschont bleibt. Google unterlässt somit in der Regel das Verfolgen dieser Links.
Trotzdem besteht über Sitemaps und Verlinkungen anderer Seiten noch die Möglichkeit, dass diese Links gecrawlt werden. Generell kann Google lediglich Links bzw. rel-Attribute verfolgen, die mit einem Tag gekennzeichnet sind. rel=„nofollow“ ist wiederum eine Ausnahme, weil es auch als Robots-Meta-Tag funktioniert. Durch das „nofollow“-Attribut kam es aber bis 2019 in der Regel nicht zu einem Einfluss im Ranking, Crawling oder Indexing.
2019: sponsored, ugc, no follow
Im September 2019 ergänzte Google die Attribut-Kennzeichnungen „sponsored“ und „ugc“ als optionale Ergänzungen zum „nofollow“-Attribut. Die Kennzeichnung als „sponsored“ ist für jeglichen finanzierten Inhalt, also Werbung, sinnvoll.
„ugc“ meint „user generated content“, also von Nutzern erstellte Inhalte. „ugc“ kann damit auch für den ursprünglichen Zweck von „nofollow“ genutzt werden – also Kommentar-Spam und ähnliche unsichere Inhalte von Nutzern.
Allerdings wird empfohlen, vertrauenswerte Nutzer von der Markierung als „ugc“ auszuschließen, da sie durchaus zur Verbesserung im Ranking beitragen können. Google kann auf diese Weise „nofollow“-Links stärker in nützlich und weniger nützlich einteilen. Zusätzlich kann es seitdem trotz „nofollow“-Kennzeichnung zu einem Einfluss im Ranking kommen.
2020: no follow im Crawling und Indexing
Seit März 2020 muss bei allen drei Varianten („nofollow“, „sponsored“, „ugc“) davon ausgegangen werden, dass sie im Crawling und Indexing als Hinweis (Hint) einbezogen werden können. Das ist Google erst dadurch ermöglicht worden, dass nun nutzerbezogene und gesponserte Links unterscheidbar geworden sind.
Ein bekanntes Beispiel ist Wikipedia: Dort sind alle ausgehenden Links als „nofollow“ markiert. Der Grund ist, dass die Artikel von vielen Personen bearbeitet werden können und die Wahrscheinlichkeit für minderwertige Inhalte (oder Spam) höher ist. So schützt sich die Seite vor möglichen Folgen durch problematische Verlinkungen.
Seit dem 01. März 2020 ist es jedoch möglich, dass Links trotz „nofollow“ bewertet werden – etwa dann, wenn die verlinkende Seite als besonders vertrauenswürdig gilt.
Besteht Handlungsbedarf?
Grundsätzlich müssen durch die Neuerungen keine Abstrafungen befürchtet werden. Vielmehr kann es sinnvoll sein, die Änderungen zu nutzen, um potenziell von besseren Bewertungen zu profitieren.
Zwar bestätigt Google nicht, dass die Unterteilung in „ugc“ und „sponsored“ bevorzugt wird – dennoch ist sie naheliegend. Schließlich hat Google ein Interesse daran, Links möglichst genau einteilen und bewerten zu können.
Wichtig: Bezahlte Links müssen in jedem Fall als „sponsored“ oder „nofollow“ (oder als Kombination) gekennzeichnet werden, ansonsten kann eine Abstrafung drohen. Bereits gesetzte „nofollow“-Attribute, die nicht gesponsert sind, können in der Regel bestehen bleiben.
Möglichkeiten von robots.txt
Via robots.txt und dem Robots Exclusion Protocol hat der Webmaster die Möglichkeit, Crawling und Indexierung durch Suchmaschinen zu beeinflussen. Die robots.txt ist dabei nur ein Teil des Protokolls, das das Verhalten von Web-Robots wie Suchmaschinen reguliert. Dazu gehören auch Richtlinien wie Meta Robots sowie Anweisungen, die Seiten, Unterverzeichnisse oder das Verhalten von Links betreffen, wie „follow“ oder „nofollow“-Instruktionen.
Bevor eine Webseite ausgelesen wird, wird in der Regel zuerst die robots.txt geprüft. Sie legt fest, welche Bereiche einer Seite von Bots gecrawlt werden dürfen – bzw. welche Inhalte verborgen bleiben sollen.
Warum bewertet Google Links neu?
Google hat ein großes Interesse daran, Empfehlungen möglichst präzise auszusprechen. Entsprechend wird versucht, Webmaster zu genauerer Kennzeichnung zu bewegen, damit Google Links besser interpretieren kann.
Praktisch ändert sich dadurch für viele Seiten nicht viel – die neuen Anforderungen sind meist unkompliziert umzusetzen:
Attribute kombinieren (z. B. rel=”nofollow sponsored” oder rel=”nofollow ugc”)
Für gesponserte Links „sponsored“ oder „nofollow“ (oder beides) nutzen
Bestehende Werbe-Links mit „nofollow“ können bestehen bleiben, neue Links sollten idealerweise genauer gekennzeichnet werden
Da Google keine harten Anweisungen für jede Einzelfrage gibt, sind überstürzte Änderungen nicht nötig. Abstrafungen sind bei sauberer Kennzeichnung nicht zu erwarten – und eine präzisere Markierung kann langfristig Vorteile bringen.
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